Kinderbetreuung in Willich Betreuungsverein nimmt weitere Schulen „acht bis eins“ auf

Willich · In der „Schule von 8 bis 1“ werden Kinder betreut, deren Eltern sie nicht für die OGS anmelden möchten, aber ein verlässliches Betreuungszeitfenster brauchen.

Außerhalb des Unterrichts werden Kinder in der Schule betreut.

Foto: dpa/Uwe Anspach

(djm) Der „Betreuungsverein Schule von acht bis eins Willich“ nimmt zwei weitere Grundschulen in seine Zuständigkeit auf: Ab Schuljahresbeginn 2024/2025 ist der Verein auch für die Grundschulen Willicher Heide und Albert-Schweitzer-Schule zuständig. Diese Entscheidung fällte der Ausschuss für Schule und Bildung in seiner jüngsten Sitzung einstimmig. Der Hintergrund: In der Betreuungsform „Schule von 8 bis 1“ werden Kinder in diesem Zeitraum (maximal bis 14 Uhr) betreut, deren Eltern sie nicht für die „offene Ganztagsgrundschule“ (OGS) anmelden möchten, aber ein verlässliches Betreuungszeitfenster brauchen, um beispielsweise berufstätig sein zu können. Bisher wurde die kürzere Betreuungsform an den Grundschulen ehrenamtlich über die Fördervereine organisiert. Allerdings hatten zum Jahresbeginn bereits vier Fördervereine angekündigt, dass sie diese Arbeit ab Sommer 2023 nicht mehr leisten können. Deswegen hatte der Rat im Januar 2023 die Gründung eines eigenen „Betreuungsvereins“, der an die Stadt angeschlossen ist, beschlossen. Die Geschäftsführung des Vereins wird über zwei Teilzeitstellen für bei der Stadt beschäftigte Mitarbeiter geleistet. Seit 1. August 2023 organisiert der Verein die „Schule von 8 bis 1“ an der Astrid-Lindgren-Schule, der Kolpingschule sowie der Grundschulen im Mühlenfeld und Wekeln – mit insgesamt 248 Kindern.

Der Ausschuss beschäftigte sich in einem anderen Tagesordnungspunkt auch mit finanziellen Aspekten der „Schule von 8 bis 1“. Es wurde entschieden, in einem interfraktionellen Arbeitskreis eine dreistufige Beitragssatzung zu erarbeiten. Diese soll die Erhebung eines pauschalen monatlichen Beitrags, den die Eltern bisher an die jeweiligen Fördervereine beziehungsweise an den neuen Betreuungsverein zahlen, ablösen. Der Hintergrund ist dabei eine Vorgabe der Bezirksregierung, so die Verwaltung in ihrer Vorlage: Diese hatte Anfang 2023 mitgeteilt, dass sie künftig „die Erhebung von Elternbeiträgen ausschließlich auf Grundlage einer kommunalen Satzung“ zulassen werde. Nur wenn eine solche, einkommensabhängige Satzung vorhanden ist, will das Land seinen bisherigen Zuschuss von 7500 Euro pro Schule weiterzahlen.

Die Verwaltung hatte dazu einen zehnstufigen Satzungsvorschlag analog zu den Stufen der OGS-Beitragssatzung vorgelegt. Dieser Vorschlag war den Politikern zu detailliert, sie wollen eine weniger kleinteilige Satzung. Diese soll der Arbeitskreis beraten und dann dem Ausschuss vorlegen.

An der Albert-Schweitzer-Schule wird es zudem eine Veränderung in der Trägerschaft der OGS geben: Der dortige Förderverein hat auch die Kooperation mit der Stadt für die gemeinsame Trägerschaft der OGS gekündigt. Dies hätte zur Folge, dass sechs OGS-Mitarbeiterinnen nicht mehr weiter beschäftigt werden könnten, die aber im Gesamtkonzept benötigt werden. Der Schulausschuss stimmte dem Verwaltungsvorschlag zu, als neuen Kooperationspartner den Kinderschutzbund Willich zu gewinnen. Dieser ist bereits in der Grundschule mit anderen Tätigkeiten präsent.

Als weiteres OGS-Thema stimmte der Ausschuss einem CDU-Vorschlag zu, bei Neueinstellungen von OGS-Mitarbeiterinnen auch Nicht-Fachkräfte zu berücksichtigen. Je Gruppe soll dann eine Kombination Erzieher und Nichtfachkraft möglich sein.

(djm)