Autobahn 44 in Willich-Münchheide Liegt eine Bombe unter der Auffahrt zur A44?
Willich · Die Auffahrt in Willich-Münchheide auf die A 44 in Fahrtrichtung Krefeld ist ab Montag, 13. Mai, gesperrt. Grund ist ein verdächtiger Fund im Untergrund. Jetzt wird geprüft, ob es sich um eine Bombe handelt.
(svs) Die Auffahrt auf die Autobahn 44 in Willich-Münchheide in Fahrtrichtung Krefeld ist ab Montag, 13. Mai, bis voraussichtlich mindestens Freitag, 17. Mai, gesperrt. Grund ist der Fund einer verdächtigen Struktur unter der Fahrbahn, die jetzt untersucht wird. „Zur weiteren Überprüfung müssen dort vertikale Probebohrungen im Fahrbahnbereich stattfinden, weswegen die Abbiegespur gesperrt wird. Betroffen ist hiervon nur die Abbiegespur von Anrath kommend auf die A 44 in Fahrtrichtung Krefeld. Die Auffahrt auf die A 44 von Willich und vom Gewerbegebiet Münchheide kommend bleibt bestehen. Eine Umleitung wird ausgeschildert“, so Phillipe Kober vom Team Allgemeine Ordnung der Stadt Willich. Was mit den Bohrungen erkundet und wie die Struktur genauer untersucht werden soll, erläutert eine Sprecherin der Bezirksregierung, die für die Kampfmittelbeseitigung verantwortlich ist. „Seit einer Änderung der Kampfmittelverordnung werden diese Arbeiten jetzt von privaten Unternehmen vorgenommen. Der Ablauf bleibt gleich : Durch Bohrungen – teils vertikal, teils horizontal – werden Sonden eingebracht, die das Erdmagnetfeld sehr exakt vermessen. Handelt es sich bei dem gefunden Objekt um einen großen Felsbrocken, dann verändert dieser das Magnetfeld nicht, gibt es eine Änderung, dann ist es ein Beweis für das Vorhandensein magnetischer Metalle, meist Eisen“, sagt sie. Es könne auch sein, dass zur Abklärung an bestimmten Orten weitere Bohrungen vorgenommen werden müssten, um Unklarheiten auszuräumen. „Sollte bei der Aufgrabung ein Bombenblindgänger gefunden werden, so wird über die örtliche Ordnungsbehörde der staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) bei der Bezirksregierung informiert.
Die Experten identifizieren die Bombe und den oder die Zünder und entscheiden in Abstimmung mit der örtlichen Ordnungsbehörde über das weitere Vorgehen (Entschärfen oder Sprengen, Festlegung der Gefahrenbereiche)“, schreibt die Bezirksregierung.