Schwimmbäder in Willich und Tönisvorst „De Bütt“ und „H2Oh!“ mit neuen Regeln ab Montag

Willich/Tönisvorst · Weil in den Herbstferien in den Schulen keine Corona-Tests durchgeführt werden, brauchen Kinder über sieben Jahren einen Nachweis über eines der drei „G“. Was sich sonst noch ändert.

In den Ferien brauchen auch Kinder über sieben Jahren einen Nachweis über eines der drei „G“.

Foto: Stadt Willich

(msc) Mit Beginn der Herbstferien ändern sich in den Schwimmbädern „De Bütt“ in Willich und „H2Oh!“ in Tönisvorst einige Regeln. So weist das Team des Willicher Schwimmbades darauf hin, dass im Zeitraum vom 11. bis 24. Oktober alle Kinder über sieben Jahren kontrolliert werden müssen, ob sie getestet, geimpft oder genesen sind (3G-Regel).

Gelockerte Zutrittsregeln
im Tönsivorster Bad

Dies erfordere die Coronaschutzverordnung, da die verbindlichen Testungen der Schülerinnen und Schüler in den Schulferien nicht durchgeführt werden. Neben der Vorlage einer Bescheinigung über ein negatives Testergebnis (das nicht älter sein darf als 48 Stunden), oder einer nachgewiesenen Genesung (mindestens 28 Tage her und maximal sechs Monate alt) beziehungsweise vollständiger Impfung ist für die Kinder auch ein amtliches Ausweisdokument, ein Schülerausweis oder ersatzweise die Krankenkassenkarte vorzulegen.

Im „H2Oh!“ in St. Tönis werden ab Montag, 11. Oktober, vom Betreiber NEW die Zutrittsregeln gelockert. Die Zeitfenster werden aufgehoben, und eine Terminbuchung ist nicht mehr notwendig. Besucherinnen und Besucher können Tickets online unter https://shop.new-baeder.de erwerben oder an den Bäderkassen. Sollten die Kapazitätsgrenzen erreicht werden, haben die Gäste Vorrang beim Eintritt, die ihre Karten online erworben haben. Die NEW rät daher zum Kauf im Online-Shop. Am Eingang müssen die Besucherinnen und Besucher eines der 3Gs vorweisen (geimpft, genesen, getestet).

Ab Montag, 25. Oktober, beginnt auch für die Vereine in Tönisvorst der Normalbetrieb im „H2Oh!“ wieder. Im Laufe der Woche haben Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Tönisvorst, der ortsansässigen Vereine sowie der NEW zusammengesessen und bei konstruktiven Gesprächen diese Entscheidung gemeinsam getroffen, teilt die NEW weiter mit.

Weitere Informationen sind online zu finden

(msc)