Das sind einige Punkte der neuen Bauordnung, die der Landtag am Donnerstag beschlossen hat. Für die Novelle stimmten die Regierungsfraktionen von CDU und FDP sowie die AfD.
Holzhäuser dürfen in NRW bis zu 13 Meter hoch errichtet werden. Zu Auto-Stellplätzen dürfen Kommunen eigene Vorgaben machen. Bauanträge können auf elektronischem Weg eingereicht werden. Das Gesetz gilt ab dem 1. Januar 2019.
Umstritten bei Sozial- und Behindertenverbänden ist, dass die neue Landesbauordnung keine Quote für rollstuhlgerechte Wohnungen in Neubauten vorsieht. Die rot-grüne Vorgängerregierung hatte noch eine Quote geplant. Stattdessen gibt es künftig definierte Standards für Barrierefreiheit.