Prozess um Auto-Attacke: Haft und Psychiatrie-Unterbringung

Bielefeld (dpa/lnw) - Nach der tödlichen Auto-Attacke auf eine Fußgängerin in Minden ist der Täter wegen heimtückischen Mordes zu zehn Jahren Haft verurteilt und seine Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet worden.

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Die Richter des Landgerichts Bielefeld berücksichtigten bei ihrem am Donnerstag verkündeten Urteil, dass der 57-jährige Deutsche wegen einer psychischen Erkrankung vermindert schuldfähig sei. Mit der Unterbringung in einer Psychiatrie folgten sie der Empfehlung eines Gutachters, der krankhafte Wahnvorstellungen bei dem frühpensionierten Lehrer festgestellt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht ging mit seinem Urteil über die Forderungen der Staatsanwaltschaft hinaus, die sich für acht Jahre und sechs Monate Gefängnis wegen Mordes ausgesprochen hatte. Der Verteidiger hatte auf eine Verurteilung wegen Totschlags plädiert, aber kein Strafmaß genannt. Ob sein Klient das Urteil annimmt, sei noch offen, sagte der Anwalt.

Im Prozess hatte der 57-Jährige aus Minden ein ausführliches Geständnis abgelegt und geschildert, wie er im Dezember 2017 eine ihm unbekannte Fußgängerin mit dem Auto attackiert hatte. Die 53-Jährige war Monate später im März 2018 an den Folgen der schweren Verletzungen im Krankenhaus gestorben. Als Motiv hatte der psychisch und körperlich Kranke Wut- und Rachegefühlen gegen eine angebliche Strahlenmafia angegeben. Unbekannte Menschen hätten ihn jahrelang bestrahlt und so bei ihm eine unheilbare Krebserkrankung ausgelöst, behauptete er.