Landesregierung: Keine rechte Schöffenamt-Unterwanderung

Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Landesregierung hat Befürchtungen einer rechtsextremistischen Unterwanderung des ehrenamtlichen Schöffenamts zurückgewiesen. Verfassungsschutz und Regierung hätten „keinen Hinweis auf ein überdurchschnittliches oder plötzliches Anwachsen des Phänomens“, dass sich Extremisten für das Schöffenamt interessierten, sagte NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) am Mittwoch im Rechtsausschuss des Landtags.

Landesregierung: Keine rechte Schöffenamt-Unterwanderung
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Gleichwohl sei aber seit langem bekannt, dass die Besetzung von ehrenamtlichen Richterämtern „ein typisches Ziel extremistischer Gruppen“ sei.

SPD und Grüne hatten das Thema auf die Tagesordnung gebracht, nachdem die „Bild“-Zeitung berichtet hatte, dass unter anderem in Remscheid Rechte in das Schöffenamt drängten.

Schöffen-Anwärter müssen ein mehrstufiges Auswahlverfahren durchlaufen. Für die Vorschlagslisten seien die jeweiligen Gemeindevertretungen zuständig, sagte Biesenbach. Die Ratsmitglieder müssten sie sorgfältig prüfen, „auch im konkreten Einzelfall“. Auf die Liste kämen Personen nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit des Rates. Auf der Vorschlagsliste müssten zudem doppelt so viele Namen stehen, wie als Schöffen zu wählen seien. Der Wahlausschuss hole dann in der Regel noch Informationen aus dem Bundeszentralregister ein.

Selbst wenn es einem Extremisten gelänge, Schöffe zu werden, könne er immer noch seines Ehrenamts enthoben werden, sagte Biesenbach. So habe das Oberlandesgericht (OLG) Hamm kürzlich entschieden, eine Schöffen, der die Meinungen der Reichsbürger übernommen habe, wegen Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung des Amtes zu entheben.

Der Bedarf an ehrenamtlichen Laienrichtern an Amts- und Landgerichten ist hoch. In NRW sind rund 20 000 Schöffen tätig. Schöffen üben während einer Hauptverhandlung das Richteramt in vollem Umfang aus. Der Schöffe entscheidet also mit über Schuld und Strafe.