SPD warnt vor Extremisten auf der Richterbank

Die Opposition im NRW-Landtag möchte, dass der Verfassungsschutz Kommunen bei der Überprüfung von Schöffen-Kandidaten hilft.

Symbolbild.

Foto: Friso Gentsch

Düsseldorf. SPD und Grüne im NRW-Landtag befürchten, dass AfD, Pegida und NPD ihre Anhänger ins Schöffenamt befördern, um so Einfluss auf Gerichtsentscheidungen zu nehmen. Nachdem solche Bestrebungen schon im April Thema im Landtag waren, bringt die SPD die Sache erneut am Mittwoch im Rechtsausschuss auf die Tagesordnung. Anlass ist ein in der „Bild“-Zeitung erschienener Artikel, wonach auf der Schöffen-Wahlliste der Stadt Remscheid für das Landgericht Wuppertal vier Männer stehen sollen, die in der rechtsextremen „Pro Deutschland“-Bewegung engagiert seien oder waren.

Schöffen entscheiden an der Seite eines hauptberuflichen Richters mit gleichem Stimmrecht über eine strafrechtliche Verurteilung eines Angeklagten.

Schon im April hatten die Grünen im Landtag die Sorge geäußert, dass „Personen mit rechtsextremen, rassistischen, antisemitischen oder anderen menschenverachtenden und demokratiefeindlichen Einstellungen über das Schicksal von Menschen vor Gericht entscheiden. Und dass sie ihre persönlichen Einstellungen ihren Entscheidungen zugrunde legen“.

In seiner Reaktion hatte das von Peter Biesenbach (CDU) geführte Justizministerium argumentiert: „Aufrufe verschiedener, auch rechter Gruppierungen, sich um das Amt eines Schöffen zu bewerben, waren bereits in der Vergangenheit im Vorfeld der Schöffenwahlen zu beobachten. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, wonach es zu einem tatsächlichen Anstieg entsprechender Bewerbungen gekommen wäre.“ Die Landesregierung erachte daher die geltende Rechtslage als ausreichend. Gemeint ist das Schöffenwahlverfahren durch Kommunen und Gerichte (s. Infokasten).

Sven Wolf, rechtspolitischer Sprecher der SPD, sieht das anders. Für ihn ist es wichtig, die ehrenamtlichen Kommunalpolitiker nicht mit der Frage allein zu lassen, wer sich da für das Schöffenamt bewirbt. Wolf plädiert gegenüber dieser Zeitung dafür, dass der Verfassungsschutz die Vorschlagslisten auf mögliche verfassungsfeindliche Kandidaten überprüft.

Eine Sprecherin des NRW-Innenministeriums bestätigt auf Anfrage, dass der NRW-Verfassungsschutz beobachtet, wie Extremisten versuchen, „auf diesem Weg Einfluss auf die Gesellschaft zu nehmen“. Sie betont, dass die Kommunen selbstständig entscheiden, wen sie als Schöffe vorschlagen, sagt aber auch: „Wenn die Kommunen Zweifel an der Verfassungstreue der Kandidaten haben, können sie über das zuständige Ressort eine Anfrage an den Verfassungsschutz stellen. Eventuell hier vorliegende Erkenntnisse werden im Einzelfall auf diesem Weg mitgeteilt.“