Meinung Justiz muss Garant für den Rechtsstaat bleiben

In den USA ist die Nominierung eines neuen Richters am Supreme Court seit Wochen ein großes Thema. Gelingt es Präsident Trump, den von ihm favorisierten Kandidaten in das Gremium zu bringen, so hat dies Einfluss auf die gerichtliche Begleitung politischer Entscheidungen für die nächsten Jahre oder gar Jahrzehnte.

Foto: Sergej Lepke

Doch die Idee der Einflussnahme auf gerichtliche Entscheidungen könnte auch im Kleinen funktionieren. Hier bei uns.

Schon in der Vergangenheit riefen rechte Parteien und Gruppierungen immer mal wieder dazu auf, „für Gerechtigkeit in Strafprozessen zu sorgen“. Eine selbstdefinierte Gerechtigkeit freilich. Der Weg: Eigene Leute werden auf der Richterbank platziert. Ein Weg zu diesem Einfluss ist das Amt des Schöffen.

Dem Schöffenamt liegt eine gute Idee zugrunde. Der ehrenamtliche Richter, mit gleichem Stimmrecht wie der Profi, soll ein Bindeglied zwischen Staat und Bürger sein. Mit dem Einbringen seiner Perspektive in die juristische Entscheidungsfindung soll er das Vertrauen in die Strafjustiz stärken.

Weil zum Januar 2019 Tausende Stellen allein in NRW ehrenamtlich besetzt werden müssen und diese Personen schon wegen der aufzubringenden zeitlichen Opfer nicht so leicht zu finden sind, ist die Kalkulation diese: Wo man über jeden froh ist, der den Job macht, wird man in den zuständigen Kommunen schon nicht so genau hinschauen. Und so könnten sich auch Kandidaten mit ihrem ganz eigenen Weltbild gezielt in diese Positionen bringen.

Zwar muss sich auch ein Schöffe zum Grundgesetz bekennen und versprechen, ohne Ansehen der Person zu urteilen. Doch solchen Versprechen muss nicht zu trauen sein. Darüber haben die Justizminister von Bund und Ländern sogar schon mit Blick auf die hauptamtlichen Richter nachgedacht. Auf ihrer Konferenz im Juni diskutierten sie, ob es vor der Einstellung eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz mit Blick auf die Verfassungstreue des Kandidaten geben soll. Ein Gedanke, der sich genauso auf die ehrenamtlichen Richter übertragen lässt. Umso mehr angesichts der Tatsache, dass ja bereits offen dazu aufgerufen wird, dieses Amt zur angeblichen „Wiederherstellung rechtsstaatlicher Verhältnisse“ zu nutzen. Da sollten Verfassungsschützer die Kommunalpolitiker beim Aufstellen ihrer Vorschlagslisten nicht im Dunklen tappen lassen.

Zu dumm nur: Wie weit kann und sollte man angesichts der Entwicklungen in der Vergangenheit (siehe NSU-Skandal) und auch der aktuellen Geschehnisse (siehe Verfassungsschutzchef Maaßen) auf den Verfassungsschutz bauen?