NRW Geldstrafe für Besitz von Drogen
Langenfeld/Monheim · Wegen unerlaubten Waffen- und Drogenbesitzes musste sich am Dienstag ein 24-jähriger Mann aus Monheim vor dem Amtsgericht verantworten. Nicht sein erstes Vergehen. Es gab mahnende Worte des Richters und Staatsanwaltes und eine Geldstrafe von 1.200 Euro.
Eine Nachbarin des Angeklagten hatte die Polizeibeamten im Sommer 2019 auf den vermeintlichen Drogenkonsum des 24-Jährigen aufmerksam gemacht. Marihuana-Geruch dränge aus dem Jugendzimmer des Angeklagten. Die Beamten ermittelten und führten kurze Zeit später eine Hausdurchsuchung durch. Was sie fanden, reichte aus, um den Monheimer gleich für mehrere Vergehen anzuzeigen.
Neben einer nicht unerheblichen Menge Marihuana (42,4 Gramm, THC-Gehalt: 5,3 Gramm) fanden die Beamten allerhand Utensilien zum Konsumieren, Anbauen und Dealen vor, wie etwa Flaschendünger und eine LED-Wärmelampe, Silbergewichte zum Abmessen und neuwertige, verschließbare Tütchen. Der Verdacht, dass der Angeklagte nicht nur selbst konsumiere, sondern möglicherweise auch damit deale, konnte dem 24-Jährigen allerdings nicht nachgewiesen werden. Darüber hinaus fanden die Beamten bei der Hausdurchsuchung, zwischen CDs und DVDs, griffbereit liegend, ein nach dem deutschen Waffengesetz verbotenes Faustmesser. Gegen das Waffengesetz hatte der Angeklagte in der Vergangenheit schon mal verstoßen, berichtete der Richter.
Beide Vergehen wurden zusammen verhandelt
Für beide Vergehen, unerlaubten Drogen- und Waffenbesitz, musste sich der 24-Jährige am Dienstag vor dem Amtsgericht Langenfeld verantworten. Er räumte ein, Marihuana-Konsument zu sein, bestritt jedoch, selbst damit zu dealen. Der Vater des Angeklagten legte mit einer emotionalen Rede ein gutes Wort für seinen Sohn ein: Er habe es nicht einfach gehabt. Die Mutter hätte die Familie früh verlassen, der Vater habe sein Studium aufgeben müssen, um die beiden Kinder großzuziehen. „Ich fiel in Hartz IV und wir mussten von Langenfeld nach Monheim in einen sozialen Brennpunkt umziehen, weil die Wohnung zu teuer war“, berichtete der Vater. Vom Amt wurde der Alleinerziehende dann bald dazu aufgefordert, einem Job nachzugehen, sodass seine Kinder größtenteils alleine waren.
„Mein Sohn hatte lange Zeit keine guten Freundschaften“, verriet der Vater, der zugab, den Konsum seines Sohnes finanziert zu haben, um Schlimmeres zu vermeiden, jedoch alles dafür tue, um ihn aus dem negativen Strudel seines Lebens herauszuziehen. Mittlerweile, betonte der Vater, habe das Leben seines Sohnes eine positive Wendung genommen: Seit er eine neue Freundin habe, sei er gefestigter, disziplinierter, bemühe sich um eine Ausbildungsstelle und versuche auch den Konsum einzustellen. „Wir arbeiten hart daran“, äußerte der Vater vor dem Richter und bat damit um eine milde Strafe für seinen Sohn.
„Sie müssen sehen, dass sie da unbedingt raus kommen“, sprach der Staatsanwalt zum Angeklagten. „Doch der Weg, den sie eingeschlagen haben, scheint mir positiv zu sein.“ Daher schöpfte der Staatsanwalt auch nicht das volle Strafmaß aus, sondern forderte mit 120 Tagessätzen à zehn Euro, also einer Gesamtgeldstrafe von 1200 Euro, zwar eine deutliche, wenn auch vergleichsweise milde Strafe. Dem folgte auch der Vorsitzende Richter, der dieses Urteil verkündete. „Es ist ein bisschen schade, dass wir hier aufgrund der dafür zu geringen vorgefundenen THC-Menge keine Freiheitsstrafe verhängen können. Ich hoffe aber, dass Sie uns das in Zukunft ersparen.“ Der Angeklagte nickte. „Das hoffe ich auch.“