79-Jähriger vor Gericht 800 Euro Strafe für Fahrerflucht
Erkrath/Wuppertal · Wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort wurde ein 79-Jähriger zu einer Geldstrafe verurteilt.
Es herrschte viel Trubel auf dem Parkdeck des Bavier Centers an jenem Dezembertag im Jahre 2018. „Am liebsten hätte ich gleich wieder umgedreht“, schildert ein Erkrather dem Berufungsrichter die Lage, die ihn nun mehr als zwei Jahre später noch immer zum Angeklagten in einem Gerichtssaal werden ließ. Der 79-Jährige soll mit seinem Wagen ein parkendes Auto touchiert und einen Sachschaden von beinahe 1500 Euro verursacht haben. Bemerkt habe er den Unfall nicht. Im Gegenteil, ein paar Meter weiter sei eine Parklücke freigeworden, in der er seinen Opel Astra abgestellt habe.
Nachdem er seinen Wochenendeinkauf erledigt hatte und zum Auto zurückgekehrt sei, habe er zwei Kratzer bemerkt. Er sei davon ausgegangen, dass ihm der Schaden beim Ausparken des nebenan geparkten Autos zugefügt sei – und er habe sich darüber geärgert.
Amtsgericht verurteilte
den Mann in erster Instanz
Danach habe ihn gleich ein Polizeiwagen zugeparkt. Die Beamten hätten ihm von dem Unfall erzählt, den er selbst verursacht haben soll. Er habe sofort angeboten, den Schaden zu begleichen und seine Versicherungskarte dazulassen. Davon allerdings hätten die Polizeibeamten nichts wissen wollen. Man habe ihn dazu auch noch daran gehindert, das angeblich von ihm beschädigte Auto in Augenschein zu nehmen. Eine Zeugin soll das Geschehen jedoch beobachtet und den Vorfall mit dem Handy dokumentiert haben. Gemeinsam mit der Autobesitzerin hatte die Frau die Polizei gerufen und die hatte augenscheinlich auf die Rückkehr des Pensionärs gewartet. Nun also wurde ihm das unerlaubte Verlassen des Unfallortes vorgeworfen. Im Klartext: Fahrerflucht. Das Amtsgericht hatte ihn dafür zu 800 Euro Geldstrafe verurteilt, der Angeklagte war in Berufung gegangen. Aus Sicht des angeblich Fahrerflüchtigen ist die ganze Sache ein Affront: Auch vor dem Berufungsrichter beteuerte er, den Unfall nicht bemerkt zu haben. Er habe Musik gehört. Aus seiner Sicht hätte man – in dem Wissen, einen Unfall verursacht zu haben – dann doch wohl eher die Flucht ergriffen, anstatt drei Parklücken weiter einzuparken.
Noch nicht mal der vom Gericht hinzugezogene Gutachter habe ausschließen können, dass der Zusammenstoß hätte unbemerkt bleiben können. Dass er um sein Auto herumgelaufen sei, bevor er das Parkdeck in Richtung Bavier Center verlassen habe? Dass hatte eine Zeugin beobachtet, aber auch dafür hatte der Pensionär eine plausible Erklärung: Auf der Rückbank würden seine Einkaufstaschen liegen. Im Übrigen sei es ihm als ehemals leitendem Beamten gänzlich unverständlich, in welchem Maße die Staatskasse durch ein sich seit drei Jahren hinziehendes Verfahren mit Kosten belastet werde.
Er sei preußisch erzogen worden, habe sich nie etwas zuschulden kommen lassen und nun sehe er sich zu Unrecht an den juristischen Pranger gestellt. Im Übrigen wundere er sich, dass der Halter des beschädigten Autos bislang nicht gehört worden sei. Er selbst vermute, dass es möglicherweise Altschäden am Auto gegeben habe, die nun mit reguliert worden seien. Am Ende halfen alle vor der Berufungskammer vorgebrachten Einwände nichts: Der Pensionär muss 800 Euro Geldstrafe zahlen.