Corona-Testzentren Laumann zu Testbetrugsverdacht: „Eine absolute Sauerei“

Düsseldorf · Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) erklärt, wenn sich bei den Ermittlungen der Justiz ein Betrugsverdacht bestätige, müssten solche Testzentren aus dem Verkehr gezogen werden.

Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat mögliche kriminelle Machenschaften bei Coronatest-Abrechnungen scharf verurteilt.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat mögliche kriminelle Machenschaften bei Coronatest-Abrechnungen scharf verurteilt. „Wenn einige Personen meinen, sie könnten sich durch das Betreiben eines Testzentrums bereichern, indem sie mehr Tests abrechnen, als tatsächlich gemacht wurden, dann ist das eine absolute Sauerei und muss zur Anzeige gebracht werden“, sagte der CDU-Politiker.

Wenn sich bei den Ermittlungen der Justiz ein Betrugsverdacht bestätige, müssten solche Testzentren aus dem Verkehr gezogen werden. Er begrüße, dass der Bund, der gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen für die Abrechnung der Tests verantwortlich sei, schärfe Kontrollen angekündigt habe, sagte Laumann.

Bislang sind Verdachtsfälle in NRW und Bayern bekanntgeworden. Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Wirtschaftskriminalität in Bochum nahm Ermittlungen auf wegen des Verdachts des Abrechnungsbetrugs bei Corona-Bürgertests, wie ein Sprecher der Behörde am Samstag bestätigte. Ermittelt werde gegen zwei Verantwortliche eines in Bochum ansässigen Unternehmens, das an mehreren Standorten Teststellen betreibe.

Das Bürgertestverfahren und insbesondere die Finanzierung seien durch Bundesrecht geregelt, erklärte das NRW-Gesundheitsministerium. Die Kassenärztlichen Vereinigungen rechneten die Tests mit dem Bund ab. Das Land sei nicht involviert.

Nach Berichten von WDR, NDR und „Süddeutscher Zeitung“ soll ein verdächtigtes Unternehmen aus Bochum zum Vorwurf überhöhter Meldezahlen argumentiert haben, ans Düsseldorfer Gesundheitsministerium seien kumulierte Zahlen aus verschiedenen Teststandorten gemeldet worden - aber nicht zur Abrechnung.

Das Ministerium sagte dazu, vorgesehen sei eine Meldung nur der Testzahlen für die jeweilige konkrete Teststelle. „Zur Beurteilung des Infektionsgeschehens schadet aber die Angabe tatsächlich durchgeführter Tests an anderen Stellen nicht, soweit nicht doppelt gemeldet wird.“

Solche Landesmeldungen seien tatsächlich nicht abrechnungsrelevant. „Welche Zahlen im konkreten Fall gemeldet wurden, ist dem Land derzeit aufgrund des automatisierten Meldeverfahrens und der kommunalen Zuständigkeit nicht bekannt.“

(dpa/lnw)