Lehrer können Grünphase für Fußgänger verlängern
Lünen (dpa/lnw) - Mit einer Fernbedienung können Lehrer in Lünen die Rotphase der Autofahrer zugunsten der an der Straße wartenden Schüler verlängern. Pünktlich zu den ersten Sportstunden im neuen Schuljahr hat die nördlich von Dortmund gelegene Stadt die umstrittene Ampel am Donnerstag an einer vielbefahrenen Kreuzung in Betrieb genommen.
Sie soll den Schülern einer nahegelegenen Schule einen schnellen Fußweg über die Kreuzung von den Unterrichtsräumen zur Sporthalle ermöglichen. Die Lehrer können bei der Funkampel per Knopfdruck die Dauer der Grünphase um eine festgelegte Zeit verlängern, wenn sie turnusmäßig begonnen hat.
Bislang waren die Schüler den rund 700 Meter langen Weg von der Schule zu ihrer Sporthalle über eine Fußgängerbrücke gegangen. Das marode Bauwerk über die vierspurige Bundesstraße B54 musste aber abgerissen werden. Eine Alternativstrecke durch eine Unterführung dauert rund 20 Minuten länger. Der Weg über Lünens meistbefahrene Kreuzung südlich der alten Brücke ist zwar kürzer, hält die Schülergruppen wegen der kurzen Grünphasen für Fußgänger aber auf. Zur Bedienung der neuen Funk-Ampel sind mehrere Fernbedienungen an der betreffenden Schule vorhanden, die Lehrer nutzen können.
Das NRW-Verkehrsministerium hatte vor den Sommerferien rechtliche Bedenken angemeldet. Nach Auffassung des Landes ist die Funk-Ampel mit dem Eingriff ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung.
Inzwischen hat sich die Stadt Rat von einem juristischen Gutachter aus Münster geholt, wie eine Sprecherin erklärte. Das jetzt vorliegende Rechtsgutachten aus Münster besagt demnach: „Insgesamt sind nach derzeitigem Erkenntnisstand keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass sich die Stadt Lünen durch die Programmierung einer zusätzlichen Sonderphase (...) rechtswidrig verhalten haben könnte.“ Zuvor hatten mehrere Medien über den Streit um die Funk-Ampel berichtet.
Der technische Beigeordnete der Stadt Lünen, Arnold Reeker, teilt die Kritik des Landes nicht. Der Funk-Schalter sei kein Eingriff, sondern vergleichbar mit dem ganz normalen Taster an einer Fußgängerampel.
Ein Sprecher des Ministeriums in Düsseldorf weist allerdings daraufhin, dass nicht das Land, sondern der Kreis Unna und die Bezirksregierung in Arnsberg die zuständigen Aufsichtsbehörden für den Straßenverkehr seien. Das Ministerium schließe sich lediglich der Rechtsauffassung der zuständigen Stellen an, erläuterte er.