Busunternehmen vor dem Aus Leichlinger Busunternehmen Hüttebräucker meldet Insolvenz an

Leichlingen · Ein Grund für das Aus des Betriebs könnte ein Gerichtsurteil sein.

Rainer Hüttebräucker ist einer der beiden Chefs des Leichlinger Familienunternehmens.

Foto: Uwe Miserius/Miserius, Uwe (umi)

. Kurz vor Weihnachten 2019 klang Rainer Hüttebräucker noch überrascht, als er auf Gerüchte um eine drohende Insolvenz seines Unternehmens angesprochen wurde: Es ginge dem Verkehrsbetrieb sehr gut, betonte er damals. Mittlerweile aber hat sich das Blatt offenbar gewendet: Am Mittwoch bestätigte Hüttebräucker, der das traditionsreiche Unternehmen gemeinsam mit seinem Bruder Udo führt, dass die Firma im vorläufigen Insolvenzverfahren ist. Zum Insolvenzverwalter hat das Amtsgericht den Kölner Rechtsanwalt Nils Wegener bestellt.

Wie geht es nun weiter? „Mehr kann ich dazu nicht sagen. Die Dinge liegen nun in der Hand des Insolvenzverwalters“, sagte der Unternehmer. Ein Grund für die Insolvenzanmeldung könnte in einer Zahlung bestehen, die der Verkehrsbetrieb erst noch leisten muss. Laut Brancheninformationsdienst Bus & Bahn hatte es Ende Januar 2020 einen „bitteren Brief“ vom Bundesgerichtshof (BGH) gegeben. Darin hat der BGH „die vom Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) praktizierte Methodik der Verkehrserhebung bestätigt. Sie bildet seit 2009 die Grundlage der Jahresrechnung und Einnahmeaufteilung, aus der sich für die privaten Anbieter im VRS erhebliche Abweichungen nach unten ergaben“, heißt es bei Bus & Bahn.

Könnte heißen: Für die Buslinien, die Hüttebräucker und andere Unternehmen in den vergangenen zehn Jahren mit seinen Fahrzeugen für den VRS bedient hat, ist wohl zu viel Geld geflossen, das nun zurückgezahlt werden muss – und das Leichlinger Unternehmen in finanzielle Schieflage bringt. Bei Bus & Bahn hieß es dazu in der Ausgabe vom 30. Januar: „Nach einem Weg zu Schiedsstellen und durch die Instanzen hatte […] das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) am 11. Juli 2018 dem VRS Recht gegeben.Weil das OLG die Revision nicht zuließ, wandten sich die Busunternehmer mit einer Nichtzulassungsbeschwerde an den BGH. Nach ungewöhnlich langer Zeit ist diese nun zurückgewiesen worden. […] Die Entscheidung wirkt nicht nur rückwärts, sondern auch in die Zukunft.“

Zu den Hintergründen der finanziellen Schieflage wollte beziehungsweise konnte sich der Kölner Anwalt am Mittwoch nicht äußern. Unter anderem stand ein Termin bei der Bezirksregierung an, den gesamten Tag über fanden Gespräche statt, die einen Überblick über die Lage verschaffen sollen. Fakt dürfte sein, dass der Betrieb drei Monate weitergeführt werden kann.

Wie es dann weitergeht, bleibt vorerst offen und hängt von vielen Faktoren ab, die der Insolvenzverwalter klären muss.

(ssa)