Mann auf Kindergeburtstag mit Samuraischwert getötet: Urteil gefällt

Köln. Ein 38-Jähriger soll auf einer Familienfeier seinen 48 Jahre alten Freund und Arbeitgeber mit einem Samuraischwert getötet haben. Heute wurde das Urteil des Landgerichts gesprochen.

Der Angeklagte im Prozess wegen Totschlags betritt den Gerichtssaal in Köln.

Foto: Oliver Berg

Während der Feier im August vergangenen Jahres im bergischen Kürten soll es zuvor Streit zwischen den beiden Männern gegeben haben, der aber zunächst von einem anderen Gast geschlichtet werden konnte. Als der 48-Jährige die Feier verlassen wollte, eskalierte die Auseinandersetzung.

Laut Zeugenaussagen soll der Angeklagte plötzlich wie ein "Wachsoldat" vor dem Reihenhaus gestanden und das Samuraischwert präsentiert haben. Er beleidigte den Freund und kündigte seine Arbeitsstelle. Das wiederum nahm der 48-Jährige nicht hin.

Stattdessen habe er einen Gartenstuhl vor seinen Körper gehalten, so der Vorsitzende Richter. Dann sei er "energisch auf den Angeklagten zugegangen". Daraufhin habe der 38-Jährige dem Opfer einen tödlichen, 17 Zentimeter tiefen Stich unterhalb des Schlüsselbeins versetzt. Der 48-Jährige verblutete. Aus Sicht des Gerichts war es keine Notwehr.

Ein großer Teil des Prozesses und die Plädoyers fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Das Landgericht verurteilte den Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu viereinhalb Jahren Haft. Nach Überzeugung der Richter wollte der Mann sein Opfer lediglich verletzen. Diese Entscheidung stützte die Strafkammer sowohl auf Zeugenaussagen, als auch auf das Geständnis des Angeklagten. red