Gericht Mildes Urteil nach Bedrohung mit Bastelscheren
Düsseldorf. · 16-Jährige war mit Bastelscheren auf einen 13-Jährigen losgegangen. Das Gericht wertete das nur als versuchte Nötigung.
Im Prozess um die Bastelscheren-Attacke eines Mädchens auf einen 13-jährigen hat das Düsseldorfer Landgericht keine Tötungsabsicht gesehen und ein mildes Urteil gefällt. Das Gericht verurteilte die heute 16-jährige Schülerin am Freitag nicht wegen versuchten Totschlags, sondern nur wegen versuchter Nötigung. Als Strafe ordnete das Landgericht Sozialtraining und eine Anti-Aggressionstherapie an. Die 16-Jährige war angeklagt worden, weil sie im Herbst 2018 mit zwei Bastelscheren auf einen 13-Jährigen losgegangen war. Wie es aus Justizkreisen hieß, hatte sich die damals 14-Jährige bei ihrer Vernehmung selbst massiv belastet, als sie auf mehrfache Nachfrage gesagt hatte, dass sie den 13-Jährigen töten wollte. Das Opfer hatte die Clique der Angeklagten damals genervt. Als Zeuge entlastete der Junge sie im Prozess und sagte, sie habe vor ihm nur mit den Scheren herumgefuchtelt. Zuvor soll der Junge von der Gruppe mit Gläsern und Stöcken beworfen worden sein. Deshalb war ein 16-Jähriger aus der Clique wegen Körperverletzung mitangeklagt. Er wurde freigesprochen. Das Geschehen hatte sich im September 2018 vor einer Jugendeinrichtung abgespielt. dpa