Gerichtsprozesse Millionenbetrug mit Pfandflaschen - Angeklagter freigesprochen

Düsseldorf · Der Betrug mit Pfandflaschen ist ein einträgliches Geschäft. Das zeigen zwei Verfahren vor den Landgerichten in Köln und Düsseldorf.

Symbolbild

Foto: dpa/Lukas Schulze

Im Prozess um einen millionenschweren Betrug mit Pfandflaschen ist der Angeklagte in Düsseldorf rechtskräftig freigesprochen worden. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass der 46-Jährige von dem Betrug nichts gewusst habe, sagte eine Sprecherin des Landgerichts am Dienstag auf Anfrage. Die Vorgänge hätten sich hinter seinem Rücken abgespielt.

Der Angeklagte hatte beim Prozessauftakt im vergangenen September seine Unschuld beteuert. Er betreibe seit Jahren eine Versicherungsagentur und habe die Geschäftsführung eines Neusser Getränkemarktes nur als Strohmann für einen Bekannten übernommen.

Der eigentliche Marktleiter habe ihn wegen einer bestehenden Konkurrenzsperre darum gebeten, hatte der zweifache Familienvater erklärt: „Ich bin schamlos ausgenutzt und betrogen worden.“ Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, als Geschäftsführer des Getränkemarktes Rücknahmeautomaten manipuliert und so 1,8 Millionen Euro ergaunert zu haben.

Wegen eines kranken Richters war der Prozess ausgesetzt und erst vor einigen Wochen wieder aufgenommen worden. Die deutsche Pfandgesellschaft, über die die Pfandbons abgerechnet wurden, kam bei einer Prüfung zu dem Ergebnis, dass von den über fünf Millionen Datensätzen, die der Neusser Getränkemarkt abgerechnet hatte, drei Viertel manipuliert gewesen seien.

An diesem Mittwoch beginnt vor dem Landgericht Köln ein weiterer Prozess um mutmaßlichen Pfandbetrug. Der Staatsanwaltschaft zufolge haben drei Männer von Januar bis Juni 2014 Rücknahmeautomaten für Einwegpfandflaschen so manipuliert, dass das Leergut nicht wie vorgesehen zerstört wurde. Durch ihre mehrfache Verwendung sollen die Angeklagten einen Schaden von mindestens 450 000 Euro angerichtet haben.

(dpa)