Aufgerollter Prozess um Messerstecherei mit tödlichem Ausgang
Ein 18-Jähriger starb vor einer Disko. Das Urteil gegen einen damals 17-Jährigen wurde aber aufgehoben. Jetzt steht der Angeklagte erneut vor Gericht.
Mönchengladbach. Aufs Neue muss sich eine Jugendkammer des Gladbacher Landgerichts mit dem tödlichen Messerstich vor der Diskothek „Weekend“ in der Nacht vom 12. auf den 13. November 2010 beschäftigen. Der Bundesgerichtshof hatte das Gladbacher Urteil vom 22. Juni 2011 aufgehoben und den Fall zur Neuverhandlung zurückgegeben.
Auch dieser Prozess findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, weil der Angeklagte Mert E. (inzwischen 19) zur Tatzeit noch minderjährig war. Der Rheydter sagte am Donnerstag zu seiner Person und auch zur Tatnacht aus. Dabei blieb er bei seiner Darstellung, er habe nicht die Absicht gehabt, sein Gegenüber, den 18-jährigen Agim G. zu töten. Vielmehr habe er an der Bonnenbroicher Straße nur mit einem Klappmesser herumgefuchtelt und plötzlich Blut daran bemerkt.
Die Erste Große Jugendkammer, die den Fall 2011 verhandelt hatte, hatte ihm diese Darstellung nicht abgenommen und einen „bedingten Tötungsvorsatz“ gesehen. Das heißt: Wer sich mit einem Messer in eine Auseinandersetzung begebe und in Richtung seines Kontrahenten steche, müsse damit rechnen, dass dieser sterben könne.
Genau hier aber hatte der Bundesgerichtshof eingehakt. Den Richtern in Karlsruhe hatte die Kammer diese Auffassung nicht gut genug begründet, den „Tötungsvorsatz nicht rechtsfehlerfrei belegt“, wie es im Amtsdeutsch heißt. Besonders hätten die Richter damals nicht gewürdigt, dass E. keine freie Sicht auf sein späteres Opfer gehabt habe. Ein Zeuge habe mit ausgebreiteten Armen zwischen beiden gestanden und durch einen Schubser eine Dynamik in die Situation gebracht, die die Möglichkeit eines gezielten Stiches in die Herzgegend „deutlich verringert“.
Damals hatte es zwischen zwei Gruppen junger Leute Streit gegeben, bei dem E. den tödlichen Stich gegen G. um den Körper eines jungen Mannes, der schlichten wollte, herum geführt haben soll. Das Messer verletzte Lunge und Herz des Opfers schwer. Der 18-Jährige starb noch in der Nacht.
Bis Mitte August sind vier weitere Verhandlungstage angesetzt, an denen die Zeugen von damals erneut aussagen müssen.