Brand im Flüchtlingsheim: Acht Jahre Haft

Der angeklagte 21-jährige Somalier wurde gestern verurteilt.

Foto: Reichartz

Wegen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung hat die 7. Große Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts gestern einen 21-jährigen Somalier zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt. Staatsanwalt Stefan Lingens hatte ebendiese Strafe für den geständigen Angeklagten gefordert, das Schwurgericht schloss sich dem Antrag an.

Der Angeklagte wohnte in der Asylunterkunft an der Carl-Diem-Straße, im Zimmer 26, in dem er am 23. März zündelte. Während des Prozesses hatte der Somalier durch einen Dolmetscher übersetzen lassen: „An dem Tag war ich nicht bei Sinnen. Aber ich weiß, dass ich das angezündet habe, dass alles gebrannt hat.“

2014 war der Angeklagte nach einer schwierigen Flucht über die Sahara und Libyen in Deutschland gelandet, zunächst in Trier und am Ende in Mönchengladbach. Doch er musste getrennt von der Ehefrau und seinem Kind leben, die beide in Augsburg wohnen.

Der Somalier war unzufrieden. Er wollte nicht in der Unterkunft bleiben. Er dürfe nicht arbeiten, beschwerte er sich. Der 21-Jährige gab regelmäßigen Alkoholkonsum zu, und dass er dann auch ausraste.

In der Nacht vor dem Brand kam der Angeklagte in Polizeigewahrsam. Schon dort soll er gedroht haben, die Hütte in Brand zu setzen. Am nächsten Morgen kam er nüchtern in die Unterkunft zurück. Doch dann trank er eine halbe Flasche Wodka und legte das Feuer. Die Unterkunft brannte komplett aus und stürzte ein. Verletzt wurde niemand.

Der Verteidiger Gerd Meister ging in seinem Plädoyer ausführlich auf die schwierige Lebenssituation des Somaliers ein. Der Angeklagte, dessen Asylantrag bereits abgelehnt worden war, sei frustriert und vollkommen überfordert gewesen. Der Haftbefehl bleibt bestehen, hieß es am Ende.