Brand im Flüchtlingsheim: Anzeige gegen die Polizei
Ein anonymer Insider behauptet, der Täter hätte die Brandstiftung mehrfach gegenüber Polizeibeamten angekündigt.
Die Vorwürfe sind anonym, kommen aber offenbar von einem Insider. Er hat Stadt und Polizei nach der Brandstiftung in der Flüchtlingsunterkunft an der Carl-Diem-Straße wegen des Verdachts „der mittelbaren Beihilfe zur schweren Brandstiftung und zum versuchten Mordes“ angezeigt. Denn: Der mutmaßliche Täter, ein 21-jähriger Asylbewerber, soll seine Tat bereits im Vorfeld — auch gegenüber Beamten der Mönchengladbacher Polizeidienststelle — mehrfach geäußert haben. Als er wenige Stunden vor der Tat nach einem Streit in der Unterkunft ins Polizeigewahrsam kam, soll er erneut geäußert haben, die Asylunterkunft „abzufackeln“. Eine Gefährdungsansprache oder andere Maßnahmen habe es nicht gegeben, stattdessen sei der Asylbewerber wieder entlassen worden.
Außerdem, so sagt der unbekannte Anzeigenerstatter, sei der mutmaßliche Täter schon seit längerer Zeit ausreisepflichtig. Seit September 2016 hätte er tatsächlich zur Abschiebung gebucht werden können. Doch dies sei wie in vielen anderen Fällen in dieser Behörde unterblieben. Auch in diesem Amt seien die Drohungen des 21-Jährigen, das Flüchtlingsheim in Flammen aufgehen zu lassen, ignoriert worden.
Die Staatsanwaltschaft bestätigte gestern den Eingang der Strafanzeigen. Sie würden nun geprüft. Auch das Innenministerium soll in dem Mönchengladbacher Fall schon Fragen gestellt haben. „Als Polizei scheuen wir keine Überprüfung der Vorgänge, alles soll transparent und nachvollziehbar sein“, sagt Polizeisprecher Wolfgang Röthgens. Und: „Wir haben den Fall an die Staatsanwaltschaft abgegeben, sie soll überprüfen, ob der Anfangsverdacht einer Straftat seitens der Polizei vorliegt.“
Der Anzeigenerstatter weist außerdem auf einen weiteren Umstand hin, der ein Ermittlungsverfahren erfordere: Beim Brand des Flüchtlingsheims sei bekannt geworden, dass der Wohntrakt rasend schnell ausbrannte. „Diese leicht entflammbare Unterkunft ohne ausreichende Löschmittel wie Sprinkler etc. direkt an einen Wald zu setzen, ist nicht nur fahrlässig. Bei trockener Wetterlage und bei einer anderer Windrichtung, hätte es hier zur Katastrophe kommen können. Das in der Nähe stehende DRK- Heim hätte mit seinen, in der Mobilität eingeschränkten Bewohnern zur Feuerfalle werden können, der Wald hätte bis in die Nachbarregion Korschenbroich völlig niederbrennen können“, heißt es in der Anzeige.
Die Stadt weist alle gegen sie erhobenen Vorwürfe als unbegründet entschieden zurück. Die Mitarbeiter der Ausländerbehörde hätten keine Kenntnisse über mögliche Androhungen des Tatverdächtigen, er wolle die Unterkunft anzünden, sagt der Leiter der städtischen Pressestelle Wolfgang Speen. Und: „Soweit der Eindruck erweckt werden soll, bei dem mutmaßlichen Brandstifter handele es sich um einen Ausländer, der in sein Heimatland abgeschoben werden sollte, ist diese Aussage falsch.“ Der Tatverdächtige sei ein somalischer Staatsbürger, dessen ausländerrechtlicher Status unter das „Dubliner Übereinkommen“ falle. Er sei in Italien asylanerkannt und sollte dorthin zurück gebracht werden. „Anhaltspunkte für eine von dieser Person ausgehende besondere Gefahr lagen der Ausländerbehörde nicht vor“, betont Speen.
Und zu den Sicherheitsaspekten des abgebrannten Wohncontainers verweist der Stadtsprecher darauf, dass das Gebäude vor der Inbetriebnahme von zuständigen Behörden abgenommen worden sei.
Zum Zeitpunkt des Brandes lebten rund 100 Menschen in der Flüchtlingsunterkunft am Volksgarten. Sie sind jetzt in baugleichen Wohncontainern im Nordpark untergebracht.