Brandopfer in Spezialklinik
Bei einem Wohnungsbrand verletzt sich 69-Jährige schwer. Die Ursache war fahrlässiges Verhalten.
Mönchengladbach. 21.25 Uhr. Es brennt an der Mülgaustraße in Odenkirchen. Aus den hinteren Fenstern des Hauses Nummer 60 schlagen schon helle Flammen, die Scheiben sind geborsten. Das Treppenhaus ist schwarz vor Rauch und Ruß.
In der Wohnung einer 69-Jährigen im ersten Stock ist Feuer ausgebrochen. Durchs Treppenhaus und hinten über den Balkon wabert der schwarze Nebel nach oben. Die Feuerwehr rückt mit großem Aufgebot an.
Die schwerstverletzte Wohnungsinhaberin braucht einen Rettungshubschrauber. Sie muss wegen ihrer starken Brandverletzungen in eine Spezialklinik geflogen werden. Sechs weitere Hausbewohner, darunter eine fünfköpfige Familie mit drei Kindern, werden in verschiedene Krankenhäuser der Stadt gebracht. Sie alle haben zu viel Rauch eingeatmet. Ein 50-Jähriger kann nach ambulanter Behandlung gehen.
Den Zustand der alten Dame bezeichnet ein Polizeisprecher am Freitag als stabil. Von ihrer Wohnung ist jedoch nichts übrig. Da, wo einmal das Wohnzimmer war, liegen zwei Stunden nach Brandausbruch nur noch rauchende Trümmer, kein einziges Möbelstück ist zu erkennen. Leere Fensterhöhlen führen auf den Balkon. Nur im Flur kann man noch einiges erahnen: Da stehen die Hausschuhe ordentlich neben der Tür, auf dem Wäscheständer hängen verkohlte Fetzen.
Auch für die anderen Hausbewohner in dem Zwölf-Parteienhaus ist die Situation alles andere als angenehm. Durch die starke Rauchentwicklung sind ihre Wohnungen stark in Mitleidenschaft gezogen. "Eine Familie konnten wir zu Eltern vermitteln, die in der Nachbarschaft wohnen", berichtet Feuerwehrchef Jörg Lampe.
Wie es den anderen ergeht, ist noch unklar. Ein Mann hält einen kleinen Jungen an der Hand, der wegen der Kälte dick eingemummelt ist. Auf dem Arm trägt er sein Bettzeug. Ein anderer Mann schlurft mit einer Plastiktüte voller Habseligkeiten zu einem Polizisten. Der bringt ihn zum Rettungswagen - er ist der sechste Verletzte.
Als Brandursache schließen die Ermittler einen technischen Defekt aus, sie stellen Fahrlässigkeit fest. Ob es sich um eine Zigarette oder eine Kerze handelt, steht nicht fest. Die Bewohnerin kann dazu noch nicht befragt werden. Die Schadenshöhe liegt im sechsstelligen Bereich.