Brutaler Raubüberfall: 18-Jähriger muss hinter Gitter
Mit einem Komplizen (21) ist der Gladbacher bewaffnet und maskiert in eine Wohnung eingedrungen.
Wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung hat die Erste Jugendkammer des Landgerichts gestern einen Mönchengladbacher (21) und einen Krefelder (18) zu Jugendstrafen verurteilt. Der 18-jährige Angeklagte erhielt eine Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Der 21-Jährige kam mit einer zweijährigen Jugendstrafe mit Bewährung davon. Er hatte bereits im Ermittlungsverfahren ein Geständnis abgelegt und sich bei der Familie entschuldigt.
Zu Prozessbeginn hatten die Verteidiger für die beiden Angeklagten sinngemäß erklärt: „Die Anklagevorwürfe stimmen“. Mit Sturmhauben maskiert hatten die jungen Männer am 24. Oktober 2013 an der Wohnungstür einer Mönchengladbacher Familie geklingelt. Bewaffnet mit einer schwarzen Softair-Pistole und einem Messer waren die Männer damals in die Wohnung gestürmt. Dem Öffnenden hatte der 18-Jährige sofort Reizgas in die Augen gesprüht. In der Wohnung waren damals drei Erwachsene und drei Kinder.
Der Mönchengladbacher soll die Bewohner mit der Pistole bedroht und Geld gefordert haben. Währenddessen soll der Krefelder die Wohnung nach Beute durchsucht haben. Aber am Ende mussten die Eindringlinge die Wohnung mit einer Beute von lediglich 110 Euro Baargeld verlassen. Tatsächlich sollen die Angeklagten vermutet haben, dass sie in der Wohnung 40 000 Euro Bargeld und Gold im Wert von 20 000 Euro finden könnten.
Der jüngere Angeklagte hatte auch einen zweiten Einbruch in die Mönchengladbacher
Wohnung zugegeben. Damals habe man 8000 Euro erbeutet. Offenbar hatte er damit gerechnet, bei dem ersten Einbruch in die Wohnung Beute übersehen zu haben. Am Ende konnte der Krefelder auch nicht mehr mit einer Bewährungsstrafe rechnen, so der Hinweis des Gerichts. Er erhielt eine Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Sie seien in einer schwierigen Situation auf die schiefe Bahn geraten, hatten die beiden jungen Männer im Gerichtssaal erklärt.
Der Krefelder 18-Jährige hatte die Schule abgebrochen. Die Eltern hatten sich getrennt. Er war mit seiner erkrankten Mutter ausgezogen. „Danach bin ich nur noch mit falschen Freunden zusammen gewesen“, hatte sich der Angeklagte niedergeschlagen erinnert. Der 21-jährige Mitangeklagte wiederum musste die Folgen eines schweren Unfalles bewältigen.
Die jungen Männer erklärten sich schließlich bereit, Schmerzensgeld in Raten an die Opfer des brutalen Raubüberfalles zu zahlen.