Drei Jahre für Schlägerin
Für eine 20-Jährige, die betrunken den Freund der Mutter niederschlug, gab es am Freitag das Urteil.
Mönchengladbach. Drei Jahre Jugendstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung - so lautete am Freitag das Urteil, das das Gericht gegen eine 20-jährige Mönchengladbacherin verhängte.
Im Mai diesen Jahres hatte K. nach einer "Sauf-Party" mit ihrer Mutter und deren Freund am frühen Morgen mit einem Alkoholpegel von über drei Promille im Blut auf den 59-Jährigen eingeschlagen. Mit einem gusseisernen scharfkantigen Blumenständer und einem schweren hölzernen Transportbrett für Blumen hatte sie den Mann traktiert, bis dieser blutüberströmt mit einem Schädel-, Kiefer- und Nasentrümmerbruch am Boden liegen blieb.
Anschließend hatte K. noch eine Flasche Bier getrunken und dann die Wohnung verlassen. Auslöser der Tat war wohl ein Streit über den 22Jahre älteren Freund von K. gewesen, den der Freund ihrer Mutter für viel zu alt für sie hielt. Der 59-Jährige überlebte die Tat, lag aber längere Zeit im künstlichen Koma im Neuwerker Krankenhaus.
Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Strafe wegen versuchten Totschlags plädiert. Allerdings konnte K. kein Tötungsvorsatz nachgewiesen werden. Deswegen erhielt sie die Strafe wegen gefährlicher Körperverletzung im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit - durch den Alkoholpegel.
Gegen eine mildere Strafe sprach unter anderem das Gutachten der Jugendgerichtshilfe, das der Täterin "schädliche Neigungen" attestierte.
K. hat das Urteil angenommen. Damit ist es rechtskräftig.