Internet: Betrugs-Mails von Porno-Firma
Die Verbraucherzentrale warnt vor einer Zahlungsaufforderung wegen illegalen Herunterladens von Daten.
Mönchengladbach. "Ermittlungsverfahren gegen Sie" - Eine E-Mail mit diesem Betreff dürfte in den vergangenen Wochen so manchen aufschrecken lassen. In dem elektronischen Brief, den zahlreiche Mönchengladbacher an ihre E-Mail-Adresse erhalten haben, werden die Empfänger aufgefordert, wegen Urheberrechtsverletzungen einen Schadensersatz in Höhe von 100 Euro zu leisten.
Die Betroffenen sollen von ihrem Computer aus angeblich illegal Musikstücke oder andere Daten heruntergeladen haben.
Und dies ausgerechnet von einer Internet-Seite namens Videorama, einer Produktions- und Vertriebsgesellschaft, die zu den größten in der deutschen Hardcore-Pornografieszene zählt. Durch das Zahlen des geforderten Betrags sollen angeblich weitere Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft verhindert werden.
"Dabei handelt es sich um einen großangelegten, bundesweiten Betrug", macht Peter Lindackers von der Verbraucherzentrale deutlich.
In dem Schreiben wird Rechtsanwalt Florian Giese als Absender genannt. Seine Anwaltskanzlei in Hamburg macht auf ihrer Internet-Seite deutlich, dass sie nicht "im Zusammenhang mit den betrügerischen E-Mails" stehe.
Der Anwalt weist ausdrücklich daraufhin: "Hierbei handelt es sich um Spam-Mails von Betrügern." Giese hat am 14. Oktober 2010 Strafanzeige erstattet, und die Kripo Hamburg ermittelt. Auch die Firma Videorama weist jeglichen Zusammenhang mit den Betrugs-E-Mails ab.
"Mindestens einmal am Tag rufen uns Betroffene an, die eine solche E-Mail erhalten haben", stellt auch Monika Bley von der Verbraucherzentrale Mönchengladbach fest. "Unser Rat ist natürlich, gar nichts zu tun, vor allem kein Geld zu überweisen."
Jedoch kann sich Bley vorstellen, dass es Internet-Nutzer gibt, die, um sich Ärger wegen der pikanten Inhalte der Firma Videorama zu ersparen, einen Betrag in solcher Höhe lieber schnell und kommentarlos überweisen.
"Besonders tückisch an dieser Überweisung ist, dass es sich um ein Ukash-Verfahren handelt, das eine Rückverfolgung des Empfängers erschwert", erklärt Peter Lindackers.
Das Geld sei, wenn es einmal überwiesen wurde, weg. Die Verbaucherzentrale weist auch darauf hin, dass Abmahnschreiben von Rechtsanwälten, die für die Film- und Musikindustrie tätig sind, immer auf dem Postwege und niemals per E-Mail versendet würden. Betroffene sollten auf keinen Fall zahlen.
Wer sich durch eine Mail bedroht fühle, sollte Strafanzeige bei der Polizei stellen, so die Verbraucherschützer. In der aktuell kursierenden Mail wird von den Verfassern im Falle einer Nichtzahlung auch mit bevorstehenden Hausdurchsuchungen gedroht.