DRK-Feuer: 17-Jähriger müsste Unrecht erkennen
Beim Prozess gegen drei Jugendliche sagte am Freitag ein Gutachter aus.
Mönchengladbach. In der Nacht zum 7. Oktober hatte es im Keller des DRK-Heims am Volksgarten gebrannt, 68 Heimbewohner waren in Gefahr. Als mutmaßliche Brandstifter machten die Ermittler der Polizei wenige Tage später drei 16 beziehungsweise 17 Jahre alte Jugendliche aus. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage — wegen versuchten Mordes und besonders schwerer Brandstiftung gegen den 17-Jährigen, wegen unterlassener Hilfeleistung gegen die beiden anderen.
Im Prozess galt es auch am Samstag weiter, zu klären, inwieweit das Trio für seine Taten verantwortlich ist. Dabei wird die Entwicklung, also Reife, berücksichtigt, aber auch die Tatsache, dass alle drei in dieser Nacht angetrunken waren. Ein Kinder- und Jugendpsychologe äußerte sich am Samstag vor Gericht über den als Haupttäter angeklagten 17-Jährigen. Er bescheinigte dem Angeklagten volle Verantwortlichkeit für sein Handeln. Der Teenager ist also nach Einschätzung des Experten reif genug, das Unrecht der Tat einzusehen und entsprechend zu handeln.
Ein Brandsachverständiger hatte an einem der vergangenen Prozesstage, die allesamt unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, weil es sich bei den mutmaßlichen Tätern um Minderjährige handelt, die Angeklagten zumindest teilweise entlastet. Der 17-Jährige soll in einem Kellerraum ein Stofftier angezündet haben. Alle drei sagten aus, sie seien sicher gewesen, dass das Feuer nicht aus diesem Raum hätte herausdringen können.
Die Flammen sollten laut Anklage Einbruchsspuren verdecken. Denn eigentlich hatten die Jugendlichen Beute gesucht und nicht gefunden. Eine Gefahr für die Menschen in den oberen Stockwerken habe tatsächlich nicht bestanden, hatte der Gutachter vor Gericht bescheinigt.
Am 25. April wollen Staatsanwaltschaft und alle Verteidiger plädieren. Es könnte auch bereits ein Urteil geben. ahl