Urteil in Mönchengladbach Frau erschlägt brutalen Partner - Lebenslang für Campingplatz-Mord

Mönchengladbach · In einem Wohnwagen auf einem Campingplatz am Niederrhein wird im Januar 2018 ein Mann mit zertrümmertem Schädel entdeckt. Ein Jahr und acht Monate später wird seine Freundin als Mörderin verurteilt.

Die 53-jährige Angeklagte und ihr mitangeklagter Sohn (vorne) warten auf das Urteil im Prozess um einen Mord auf einem Campingplatz.

Foto: dpa/Roland Weihrauch

Weil sie ihren brutalen Partner nach monatelangem Martyrium mit einem Stein erschlagen hat, muss eine 53-Jährige als Mörderin hinter Gitter. Das Landgericht Mönchengladbach verurteilte die Frau am Donnerstag zu lebenslanger Haft. Sie hatte nach Überzeugung des Gerichts ihren Partner zuerst von angeheuerten Schlägern verprügeln lassen. Dann habe sie einen Pflasterstein geholt und den Schwerverletzten mit Hieben auf den Kopf getötet.

Die beiden 24 und 25 Jahre alten Schläger und den 22-jährigen Sohn der Frau verurteilte das Gericht zu Bewährungsstrafen wegen gefährlicher Körperverletzung. Außerdem müssen sie jeweils 2000 Euro an soziale Einrichtungen zahlen. Ihre Haftbefehle wurden aufgehoben, sie konnten das Gericht auf freiem Fuß verlassen.

Ihnen sei kein Tötungsvorsatz nachzuweisen gewesen, sagte Richter Lothar Beckers. Die Männer hatten beteuert, dass sie dem gewalttätigen Mann für insgesamt 1500 Euro nur einen Denkzettel verpassen wollten. „Mutter wollte, dass wir R. töten, aber wir wollten das nicht“, hatte der Sohn ausgesagt.

Die getrennt lebende Frau des Getöteten habe als Zeugin bestätigt, dass dieser schon in der Partnerschaft zu ihr gewalttätig gewesen sei, erklärte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung.

Was die Richter als heimtückischen Mord werteten, hatte der Verteidiger von Ramona K. als versuchten Totschlag eingestuft und vier Jahre Haft beantragt: Es sei nicht auszuschließen, dass der Mann bereits tot gewesen sei, als seine Mandantin aus Neuss mit dem Pflasterstein auf seinen Kopf eingeschlagen habe. Er kündigte Revision an.

Der Staatsanwalt hatte für den Sohn zwölf Jahre Haft wegen Anstiftung zum versuchten Mord beantragt. Für die beiden Schläger hatte er jeweils 14 Jahre Haft wegen versuchten Mordes gefordert. Sie hatten das Opfer in dem Wohnwagen überrascht, zusammengeschlagen und verletzt zurückgelassen. Der 54-jährige Deutsche starb an schweren Kopfverletzungen.

Die 53-Jährige hatte danach selbst den Notruf gewählt und behauptet, ihren Lebensgefährten auf dem Rückweg vom Duschen blutüberströmt vorgefunden zu haben. Alle Verurteilten sind Deutsche.

(dpa)