Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre und zehn Monate, die Verteidigung nicht mehr als drei Jahre gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Obwohl der Mann drogenabhängig ist, umfasst das Urteil keine Unterbringung im Entzug. Der Mann hatte vor Gericht gesagt, dass er das nicht wolle. Und ein Gutachter hatte erklärt, dass bei dem erwiesenermaßen sehr intelligenten Mann ein Zwang nicht zum Entzugs-Erfolg führen werde. Die Richter folgten dieser Einschätzung. ahl