Damit wollte das Trio die eigene Drogensucht finanzieren.
Trotz ihrer Suchtkrankheit hat ein Gutachter alle drei als "voll schuldfähig" eingestuft. Für die beiden älteren Angeklagten empfiehlt er aufgrund ihrer extremen Sucht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Am 19. Mai geht der Prozess mit den Plädoyers weiter. Dann soll auch das Urteil fallen. IdS