Statt eines Führerscheins zeigte er ein Schreiben der noch in Sichtweite befindlichen Behörde, das ihm bescheinigte, dass er seinen Führerschein für vier Wochen in amtliche Verwahrung gegeben hatte. Er war vor kurzem 32 Stundenkilometer zu schnell gewesen. Es wurde eine Ermittlungsverfahren eingeleitet.