NRW Weihnachtsmärkte werden stattfinden

Mönchengladbach · Unter welchen Bedingungen klärt sich, wenn die neue Schutzverordnung vorliegt.

Endlich wieder Glühwein, Mutzen und gebrannte Mandeln: Nach einer Pandemie-bedingten Pause finden die Weihnachtsmärkte in Mönchengladbach und Rheydt in diesem Jahr statt. „Wir freuen uns riesig, dass es in diesem Jahr wieder die Möglichkeit gibt, sich stimmungsvoll auf die Weihnachtszeit einzustimmen. Wir bewegen uns langsam wieder auf normalem Fahrwasser“, sagt Peter Schlipköter von der Marketing Gesellschaft Mönchengladbach. Um die Weihnachtsmärkte zu ermöglichen, hat er mit den Betreibern Bruno Dreßen, Sven Tusch und Frank Beier ein umfangreiches Hygiene-Konzept erarbeitet, das in den vergangenen Tagen mit Vertretern der Polizei, der Feuerwehr, der Bauordnungsbehörde und der Corona-Stabsstelle der Stadt Mönchengladbach besprochen wurde. „Die Sicherheit des Publikums steht für uns an erster Stelle“, so Schlipköter.

Noch steht nicht fest, in welchem Umfang die Märkte veranstaltet werden können. „Wir wünschen uns die Uneingeschränktheit von früher zurück, aber mit einigen Regeln werden wir leben müssen“. Die genauen Details können erst erarbeitet werden, wenn die neue Corona-Schutzverordnung vorliegt. Die aktuelle Version ist noch bis zum 29. Oktober gültig. Zunächst gibt es daher zwei Versionen des Konzeptes: Eine für den Fall, dass sich nichts ändert, und eine für den Fall, dass neue Maßnahmen eingeführt werden. Schlipköter und seine Mitarbeiter sind optimistisch: „Wir gehen davon aus, dass alles so bleibt“, sagt er. Nach aktuellem Stand könne man ruhigen Gewissens einen Weihnachtsmarkt ausrichten.

Eines steht aber schon fest: Unabhängig von der neuen Verordnung wird es eine Einlasskontrolle geben, bei der die Besucher nachweisen müssen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Abhängig von der neuen Verordnung ist wiederum die Maskenpflicht – je nach Maßnahmen kann der Markt dann mit oder ohne Maske besucht werden. Auch über Abstände und Publikumsmenge könne erst später entschieden werden.

Sollte die Schutzverordnung verschärft werden, könnte es sein, dass für die gastronomischen Angebote andere Regeln gelten als auf dem Rest des Marktes. „Wir planen erst einmal unter Vorbehalt, aber das sind wir mittlerweile gewöhnt. Und wir freuen uns, dass die Weihnachtsmärkte überhaupt stattfinden dürfen“, sagt Schlipköter. Läuft alles glatt, geht es am 19. November los und endet nach Weihnachten.