Islamschule vor Gericht
Bürgerbewegung plant für Freitag Demo zum Rathaus Abtei.
Mönchengladbach. Die neue "Bürgerbewegung Eicken" will mit Dauer-Aktionen wie einer Demo mit Lichterketten von Eicken zum Rathaus Abtei (Freitag, 18 Uhr) die umstrittene Islamschule des Vereins "Einladung zum Paradies" (EZP) an der Eickener Straße 164 verhindern. Am Freitagabend trafen sich in der Mehrzweckhalle gut 300 Bürger.
Manuela Buhse, eine der Gründerinnen der Initiative, sagte: "Wir wehren uns friedlich gegen demokratie-feindliche, grundgesetz-verletzende und menschen-verachtende Bestrebungen in unserem Viertel." Gemeint: der islamistische EZP, der wegen seiner extremen Positionen vom Verfassungsschutz beobachtet wird.
Mehrere Redner, aber auch Wilfried Schultz von der Initiative forderten von Stadtspitze und Politik "tatkräftige Unterstützung, wobei wir weder Recht noch Gesetz aushebeln wollen." Die "üblichen Beruhigungsfloskeln" vor allem aus der Politik seien überflüssig. Schultz meint, der EZP sei längst ein Problem für die ganze Stadt geworden.
Buhse sagte unter dem Beifall ihrer Zuhörer: "Wir wollen Nachbarn, die als Christen, Muslime, Juden, Buddhisten, Hinduisten, Nicht-Gläubige oder welcher Religionszugehörigkeit auch immer ein Zusammenleben in Respekt und Frieden suchen." Die Salafisten im EZP seien dazu offenbar nicht bereit.
Gülistan Yüksel, Vorsitzende des städtischen Integrationsrates, kündigte an, dass der Rat Stellung beziehen werde. Hans-Willi Körfges, SPD-Landtagsabgeordneter, warnte, das friedliche Miteinander mit Muslimen zu gefährden. Aber er transportiere die Sorgen der Eickener in den Landtag. Da sei er sich mit den Gladbacher CDU-Abgeordneten einig.
Laut Schultz haben die Vorgänger des EZP, eine ebenfalls muslimische Gruppe, das Gebäude Eickener Straße 164 fünf Jahre ohne Nutzungsgenehmigung als Moschee betrieben. Juristisch sei es schwierig, die EZP-Islamschule zu verhindern. "Deshalb müssen wir viel mehr öffentlichen Druck machen", sagt Schultz.
Der EZP klagt vor dem Verwaltungsgericht. In einem Eilverfahren soll das Gericht die "Nutzungsuntersagung" der Stadt aufheben. Gemeint: die Verwendung der vorderen Räume Eickener Straße 164 als Gebetsraum. Hier hat die Stadt einen Baustopp verfügt - der Eigentümer ließ ohne Genehmigung umbauen.
Für den Gebetsraum hat der Hausbesitzer aber einen Antrag nachgereicht. Darüber ist seitens des Bauordnungsamtes noch nicht entschieden. Dieser Antrag müsse nachgebessert werden, sagte am Abend Bezirksvorsteher Nord, Reinhold Schiffers (SPD). Noch nicht beantragt hat der EZP bei der Stadt die Errichtung einer Islamschule im hinteren Teil einer ehemaligen Autowerkstatt.