Kaputte Gehwege werden saniert
Die Stadt hat Kenntnis über insgesamt 220 Gehwegschäden. Schon allein aus Haftungsgründen will sie jetzt aktiv werden.
Der Gehweg an der Katharinenstraße ist eine echte Stolperfalle. Schon vor vier Jahren stürzte eine Frau dort so böse, dass sie sich das Nasenbein brach. Extrem verwurzelte Bäume hatten die Bürgersteigplatten angehoben. Nach dem Unfall hat sich wenig getan. Einmal wurden die Platten provisorisch mit Sand unterlegt — das war’s. Die Folge: Im November vergangenen Jahres gab es wieder einen schlimmen Sturz. Karin Hermanns, gerade an der Hand operiert, fiel über eine hochstehende Gehwegplatte. Und das Gleiche geschah ihr im Januar noch einmal. Dabei riss die Naht ihrer Hand-OP auf. Außer, dass im Dezember ein Schild „Vorsicht Schäden im Gehweg“ aufgestellt wurde, passierte wieder nichts. „Ich verstehe nicht, dass die Stadt so lange ihrer Sicherungspflicht nicht nachkommt“, sagt Karin Hermanns. Und: „Muss sich denn da erst jemand das Genick brechen?“
Die Anwohnerin der Katharinenstraße hat die Stadt nach eigenen Angaben schon mehrfach auf den gefährlichen Zustand des Gehweges hingewiesen. Gebessert habe sich nichts. Karin Hermanns ist sauer: „So viel zu dem Interesse unserer Stadt an der Gesundheit an Leib und Leben ihrer Bürger.“ Der Gehweg an der Katharinenstraße ist nicht die einzige Gefahrenstelle für Fußgänger in Mönchengladbach. Denn offenbar hatte die Stadt nie genug Geld für die Bürgersteigsanierung ausgegeben. Die Mittel reichten nur für Flickschusterei. Mittlerweile summiert sich die Zahl der Schäden auf 220. Und das sind nur die bekannten Stellen, an denen auch entsprechende Schilder zur Vorsicht aufgestellt wurden.
Ein schweres Erbe für die Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe, kurz „Mags“, die seit dem 1. Juli dieses Jahres auch die Aufgaben des Straßenmanagements übernahmen. Mags will es nun anders machen und eine flächendeckende Sanierung in Angriff nehmen. Die Mittel dafür wurden aufgestockt. Olaf Neef vom Straßenmanagement geht davon aus, dass es rund ein Jahr dauern wird, bis alle bisher aufgeschobenen Reparaturen durchgeführt sind.
Dabei könnten die Gehwegschäden für die Stadt teuer werden. Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, Straßen und Wege „so herzustellen und zu unterhalten, dass sie den Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung genügen“. Stürzt jemand auf einem schadhaften Gehweg und verletzt sich, haftet die Kommune.
„Es gibt nur eine Ausnahme“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Markus Fischer, „wenn die Schäden offenkundig sind und man dem Hindernis problemlos ausweichen kann.“ Was allerdings „problemlos“ bedeutet, ob beispielsweise ein 300-Meter-Umweg zumutbar ist, sei eine Einzelfallentscheidung, erklärt der Rechtsanwalt.
Ein Gehweg müsse nicht immer eben sein. Ein Höhenunterschied bei den Bürgersteinplatten von ein bis zwei Zentimetern werde noch nicht als Verletzung der Verkehrssicherungspflicht angesehen. Ansonsten sei die Kommune aber generell verpflichtet, Schäden schnell zu beheben. „Der Aspekt leerer Haushaltskassen entschuldigt gar nichts“, sagt Fischer.