Kein Prozess gegen Polizei-Schützen
Die Staatsanwaltschaft stellt nach Schüssen auf Seriendieb Ermittlungen ein. Nun interveniert Anwalt des Opfers.
Mönchengladbach. Nach den Schüssen eines Gladbacher Polizisten Anfang August auf einen fliehenden Tankstellen-Räuber (21) ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen den Zivilbeamten „wegen des Anfangsverdachts der gefährlichen Körperverletzung“. Am Dienstag sagte Staatsanwalt Peter Aldenhoff auf WZ-Anfrage: „Das Verfahren gegen den Mann ist eingestellt worden.“
Weitere Einzelheiten zu dem Fall, der für Schlagzeilen sorgte, nannte der Sprecher der Staatswaltschaft nicht. Wohl aber, dass der Anwalt des Opfers Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen gegen den Beamten „Ende 50“ eingelegt hat. Aldenhoff schließt nicht aus, dass sich nun der Generalstaatsanwaltschaft in die Angelegenheit einschalten wird, ja vielleicht sogar muss.
Der 21-Jährige ist ein Seriendieb. Als er die Shell-Tankstelle an der Duvenstraße erneut überfiel, bedrohte er die Angestellte mit einem Messer. Die Frau hatte den mutmaßlichen Täter Stunden vorher wiedererkannt, als dieser die Lokalitäten ausspionierte.
Nach Rücksprache mit ihrem Arbeitgeber schaltete der die Polizei ein. Die schickte zwei Beamte; sie hielten sich in Nebenräumen auf.
Als der Ganove die Frau bedrohte, schritt der Beamte ein. Beim Gerangel fielen Schüsse und verletzten den fliehenden Täter im Gesäß und im Hoden. Über den genauen Tathergang — Vieles wurde per Video im Tankstellen-Bereich aufgezeichnet — haben die Ermittler bislang nicht ausführlich informiert. Die Einstellung lässt vermuten, dass der Beamte in Notwehr handelte und ihm kein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden kann.
Laut Staatsanwaltschaft war der Ganove bei seinem Coup nicht allein. Einer der beiden mutmaßlichen Täter gestand nämlich, die Tankstelle der Firma Pflipsen bereits am 21. Juli überfallen zu haben. Auch hier sei der 21-Jährige der Ausführende gewesen. Der Geständige habe im Auto auf den Komplizen gewartet.
Der Beamte soll mindestens zweimal auf den Räuber geschossen und ihn dabei schwer verletzt haben. Er war danach längere Zeit nicht im Dienst und „krankheitsbedingt“ nicht vernehmbar. Das Opfer war im Elisabeth-Krankenhaus operiert worden.
Wenige Tage vor dem Raubüberfall an der Duvenstraße war der 21-Jährige wegen „Diebstahls in besonders schwerem Fall“ zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Bewährung dürfte hinfällig sein, sollten sich die Vorwürfe gegen ihn erhärten.
Der junge Mann scheint eine Vorliebe für silberfarbene Schuhe zu haben. Die trug er nicht nur beim jüngsten Überfall auf die Mülforter Shell-Tankstelle, sondern auch schon bei früheren Verbrechen.