Kind geschüttelt: Siebeneinhalb Jahre Haft für Vater

Mann aus Mönchengladbach muss siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis.

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Mönchengladbach. Zu siebeneinhalb Jahren Haft hat das Landgericht am Mittwoch einen 24-jährigen Mönchengladbacher verurteilt. Er hatte eingeräumt, seinen vier Monate alten Sohn geschüttelt zu haben, während die Mutter des Jungen bei der Arbeit war. Er habe sich überfordert gefühlt. Der Junge erlitt durch die Misshandlungen schwere Hirnverletzungen und ist seitdem körperlich und geistig schwer behindert.

Angeklagt waren insgesamt sieben Taten. Der Mann hatte gesagt, dass er sich nicht genau an die Zahl der Misshandlungen erinnere, grundsätzlich das Schütteln aber zugebe. Verurteilt hat ihn das Gericht jetzt für fünfmalige Misshandlung von Schutzbefohlenen. Viermal sahen die Richter eine gefährliche, einmal eine schwere Körperverletzung als erwiesen an.

Angeklagt war ursprünglich versuchter Totschlag gewesen. So hatte die Staatsanwaltschaft auch plädiert und zehneinhalb Jahre Haft gefordert. Der Angeklagte hat außerdem bereits ein Anerkenntnis über 500 000 Euro Schmerzensgeld unterschrieben und sich verpflichtet, mindestens diese Summe zu zahlen. Die Richter entließen ihn nach dem Urteil aus der Untersuchungshaft — mit der Auflage, den Personalausweis abzugeben, einen festen Wohnsitz nachzuweisen, sich dreimal in der Woche bei der Polizei zu melden und zu arbeiten.

So soll ein Einkommen für die Zahlung des Schmerzensgelds entstehen, bis das Urteil rechtskräftig wird und er die Haft antreten muss. ahl