Körperverletzung im Getränkemarkt:55-Jähriger zu Haftstrafe verurteilt

Gemeinsam mit seiner Frau hatte er einen Mitarbeiter angegriffen.

Für ein Jahr und acht Monate muss ein Mönchengladbacher (55) ins Gefängnis, sein Führerschein ist für weitere fünf Jahre weg. Seine Frau (51) wurde zu zehn Monaten auf Bewährung und Führerscheinentzug für ein Jahr verurteilt. Das Gericht befand sie gestern des Diebstahls, der gefährlichen Körperverletzung, der Nötigung und des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr für schuldig. Dabei war es ursprünglich nur um zwei Kästen Wasser gegangen.

Der Fall beginnt wenig spektakulär: Im Februar dieses Jahres fährt das Ehepaar auf den Parkplatz eines Getränkemarktes an der Monschauer Straße und parkt hinter Stapeln von Getränkekisten. Der 55-Jährige nimmt das Leergut aus dem Auto, stellt zwei volle Wasserkästen hinein, geht in den Markt, kauft eine Kiste Bier und verstaut sie auf dem Rücksitz. Die zuvor verstauten Wasserkästen hat er nicht bezahlt. Das Ganze ist nicht unbeobachtet geblieben, ein Mitarbeiter stellt den Mann zur Rede. Dabei steht er vor dem Auto des Ehepaares.

Nach einer kurzen Diskussion fährt die Ehefrau dann nach Aufforderung durch ihren Mann los, der Mitarbeiter muss sich auf der Motorhaube sitzend festhalten. Zwischenzeitlich gerät sein Fuß unter den Wagen und wird verletzt. Nach dem Verlassen des Parkplatzes zerrt ihn der 55-Jährige von der Motorhaube herunter.

Der gesamte Vorgang auf dem Parkplatz wurde von der Videoüberwachung des Marktes aufgezeichnet. Die Erklärungen, die das Ehepaar vorbrachte, ließ der Richter nicht gelten. Der Angeklagte hatte behauptet, die Wasserkästen vergessen zu haben. „Man vergisst nicht in zwei bis drei Minuten, dass man Kästen in den Kofferraum gestellt hat“, sagte der Vorsitzende Richter. Die Ehefrau wollte nicht bemerkt haben, worum es eigentlich ging. „Wir sind sicher, dass sie es mitgekommen hat“, sagte der Richter in der Urteilsbegründung.

Die unterschiedlichen Strafmaße für das Ehepaar hängen mit dem Vorstrafenregister des Mannes zusammen. Wegen diverser Vorstrafen bekam der Angeklagte die doppelte Freiheitsstrafe.