Mönchengladbach Mann nach zwei versuchten Tötungsdelikten in Haft

Mönchengladbach. Die Polizei hat einen 39-jährigen Mann aus Mönchengladbach vorläufig festgenommen. Eine Mordkommission der Kriminalpolizei Mönchengladbach ermittelt gegen diesen Mann.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen mit einer Pistole auf einen 37-Jährigen Mann aus Mönchengladbach geschossen zu haben. Symbolbild.

Foto: Daniel Karmann

Er steht in zwei Fällen wegen versuchter Tötungsdelikte unter Verdacht. Die Festnahme fand bereits am 13. Juli statt. Wie die Polizei mitteilte erfolgte die Pressemeldung aus ermittlungstaktischen Gründen erst jetzt.

Im ersten Fall wird dem Beschuldigten vorgeworfen am 19.06.2017 in Mönchengladbach-Rheydt, mit einer Pistole auf einen 37-Jährigen Mann aus Mönchengladbach geschossen zu haben. Der 39-Jährige hatte den mit ihm befreundeten Mann am frühen Morgen zu sich bestellt. Als dieser mit seinem Auto ankam, riss der Beschuldigte die Türe auf und hielt dem Opfer unvermittelt eine Pistole an den Kopf. Dem 37-Jährigen gelang es, die Waffe zur Seite zu schlagen. Der Schuss verfehlte ihn und durchschlug die Windschutzscheibe Der 39-Jährige entfernte sich daraufhin vom Tatort.

Im zweiten Fall geriet der Beschuldigte am Abend des 19.6.2017 in einer Wohnung auf der Limitenstraße in Mönchengladbach mit einem anderen ebenfalls mit ihm befreundeten 40-jährigen Mann in einen Streit. Dabei verletzte der Beschuldigte den 40-Jährigen mit einem Messer. Im weiteren Verlauf der körperlichen Auseinandersetzung stieß er das Opfer vom Balkon der Wohnung (1.OG). Das Opfer stürzte hinunter aufs Pflaster und zog sich lebensgefährliche Verletzungen zu. Erst nachdem der Geschädigte aus dem künstlichen Koma erwacht war, konnte er Angaben zum Tatgeschehen machen. Aufgrund seiner Angaben kam das ganze Ermittlungsverfahren ins Rollen. Die Ermittlungen, insbesondere auch zur Motivlage dauern an. Der Beschuldigte ist kriminalpolizeilich bereits erheblich in Erscheinung getreten, insbesondere wegen Verstoß gegen das Waffengesetz, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und wegen Körperverletzung. red