Missbrauch: Angeklagter wird belastet

Drei minderjährige Jungen soll der 45-jährige Vater von zwei Töchtern in zehn Fällen sexuell missbraucht haben.

Foto: Reichartz

Um sich vor den Fotografen zu schützen, hatte sich der Mönchengladbacher gestern eine rote Akte von seinem Verteidiger geliehen. Wieder einmal musste der 45-jährige Familienvater im Schwurgerichtssaal des Landgerichts auf einer Anklagebank Platz nehmen. Sexueller Missbrauch von Kindern in zehn Fällen wird ihm vorgeworfen, seine Opfer soll er im Musikverein kennengelernt haben.

Wegen sexueller Übergriffe war der Altenpflegehelfer bereits 2014 und erneut 2015 vom Landgericht Mönchengladbach zu jeweils drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Doch der Angeklagte hatte Revision gegen das Urteil eingelegt. Der Bundesgerichtshof hatte die Strafe zweimal aufgehoben und jetzt ans Landgericht Düsseldorf verwiesen, aber der Schuldspruch blieb bestehen.

Opfer, 17 Jahre alt

Deshalb ergänzte gestern der Kammervorsitzende Lothar Beckers die Anklage nach der Verlesung durch die Staatsanwältin. Danach steht fest, dass der Mönchengladbacher in neun Fällen auch wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs verurteilt werden kann, wenn er in den letzten fünf Jahren wegen einer solchen Tat bereits verurteilt wurde. Und genau das ist bei dem 45-Jährigen der Fall. Allerdings war der Angeklagte keinesfalls geständnisbereit. In einem Falle sei die Anklage falsch, da soll er bereits 2010 einen Jungen missbraucht haben. „Doch da habe ich den Jungen noch gar nicht gekannt“, beteuerte der Gladbacher, obwohl er doch zur Sache eigentlich schweigen wollte.

Gestern sagten zwei inzwischen zehn und 17 Jahre alte Opfer aus. Sie beschuldigten den Angeklagten, sie im Intimbereich berührt zu haben. Der ältere Junge erinnerte sich, dass er damals bei dem Angeklagten übernachtet habe. „Ich sollte zu ihm ins Bett. Dann hat er mich unter dem T-Shirt berührt. Ich wollte sofort nach Hause“, erinnerte sich der 17-Jährige. Der Zehnjährige sagte unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus.

Zum persönlichen und familiären Hintergrund wolle er aussagen, hatte sich der 45-Jährige bereit erklärt. Nach einem Hauptschulabschluss habe er mehrere Ausbildungen begonnen aber nicht beendet. Zuletzt habe er eine Ausbildung zum Altenpflegehelfer absolviert und sei auch in dem Beruf tätig gewesen. Seine erste Ehe sei gescheitert, weil die Ehefrau ihn betrogen habe. „Dann habe ich 2004 zum zweiten Mal geheiratet. Es war Liebe auf den ersten Blick. Mit ihr wollte ich alt werden“, ergänzte der Angeklagte. Eher niedergeschlagen erklärte er: „Aber jetzt läuft das Scheidungsverfahren.“

Bereitwillig berichtete der Angeklagte über eine schwere Darmoperation und deren Folgen. Als ihn jedoch der psychiatrische Sachverständige Dr. Martin Albrecht nach seiner sexuellen Entwicklung fragte, schwieg der 45-Jährige abrupt. Dazu wolle sein Mandant keine Angaben machen, so der Verteidiger. Der Prozess vor der Ersten Großen Jugendkammer wird fortgesetzt. Es sind insgesamt vier Prozesstermine geplant. Das nächste Mal wird das erste Urteil, das nicht rechtskräftig geworden ist, verlesen. An einem weiteren Termin soll das dritte Opfer des Mitgründers des Musikvereins zu den übrigen Missbrauchsvorwürfen aussagen.