Im Stadtrat Mönchengladbach Bürger sollen bald mitreden dürfen

Mönchengladbach. · Wer eine Eingabe an den Beschwerdeausschuss richtet, wird sich dazu bald in dem Gremium äußern dürfen. Bisher ist das verboten, obwohl die Bezirksregierung keine Bedenken hat. Die Rechtsexperten im Rathaus hingegen schon.

Der Ratssaal im Rathaus Rheydt

Foto: Bauch, Jana (jaba)

Wer sich mit einer Beschwerde an den Stadtrat wendet, soll dort künftig auch mitreden dürfen – zumindest im Beschwerdeausschuss sollen Bürger künftig ein Rederecht erhalten. Dieses Gremium hat den entsprechenden Vorschlag der Verwaltung am Mittwoch einstimmig an den Rat verwiesen, der darüber in der kommenden Woche endgültig entscheidet. Eine Überraschung ist das nicht, die Ampel-Kooperation im Rat hatte sich etwa in ihrem Vertrag schon darauf verständigt. Den entsprechenden Prüfauftrag hatte der Beschwerdeausschuss schon vor einem Jahr der Verwaltung mit auf den Weg gegeben, nachdem ein Bürger das Rederecht in einer Eingabe gefordert hatte.

Erstaunlich ist hingegen der Entscheidungsweg: Die Bezirksregierung Düsseldorf, die um eine Stellungnahme gebeten wurde, äußerte keine rechtlichen Bedenken gegen ein entsprechendes Rederecht und betonte in ihrem Schreiben lediglich, dass die Arbeitsfähigkeit des Ausschusses sichergestellt bleiben müsste. Das Rathaus selbst aber äußerte trotzdem rechtliche Bedenken und wollte den Bürgern eigentlich weiter das Rederecht verweigern, obwohl es dies in anderen Städten (Hattingen, Herten, Mülheim an der Ruhr, Siegen, Wuppertal) schon lange so oder in ähnlicher Form gibt.

Die Stadtverwaltung geht allerdings davon aus, dass der Gesetzgeber bewusst auf ein Anhörungsrecht in der Gemeindeordnung verzichtet hat. „Da es sich bei der Einführung eines Rederechtes um das elementarste Statusrecht des Ratsmitglieds handelt und unmittelbar mit dem Mandat verknüpft ist, steht es allein in der Befugnis des Gesetzgebers, den Personenkreis zu bestimmen, der an Entscheidungen des Rates mitwirkt, so dass die Einführung eines auch nur eingeschränkten Rederechtes in Form eines Anhörungsrechtes durch die Kommune ausgeschlossen erscheint.“ Heißt: Das Land müsse erst die Gemeindeordnung ändern, dann dürfen Bürger mitreden.

Trotz dieser Bedenken setzten sich in der Verwaltung diejenigen durch, die die Bürger mitreden lassen wollen. „Das ist ein kleiner Baustein dazu, dass Bürger mehr sagen können und Einfluss nehmen können“, sagt Oberbürgermeister Felix Heinrichs (SPD), der das auch im Wahlkampf betont hatte.

Die Anhörung soll auf fünf Minuten begrenzt sein

Deshalb gibt es jetzt diesen Kompromiss: Wer eine Beschwerde oder eine Anregung an den Ausschuss richtet, soll dort auch zu seinem Anliegen mitreden können. Dazu soll die Anhörung aber zeitlich begrenzt werden, wie es auch für Ratsmitglieder gilt. Und das sind fünf Minuten.

Allerdings bleibt dem Beschwerdeausschuss noch eine Hintertür offen: Der Ausschuss soll beschließen können, auf eine Anhörung des Petenten zu verzichten. Eine solche Entscheidung dürfe aber nicht willkürlich sein, sondern müsse sich am Gleichheitsgrundsatz orientieren.

Umgekehrt kann der Ausschuss aber auch beschließen, den Bürger länger mitreden zu lassen. Und noch eine Regel soll gelten: Wenn mehr als fünf Eingaben zum selben oder ähnlichen Thema eingereicht werden, wird nur die federführende Person angehört, wenn eine erkennbar ist. Sonst gibt es ebenfalls keine Anhörung. Damit soll die Forderung der Bezirksregierung berücksichtigt werden, dass der Ausschuss handlungsfähig bleiben muss.

Ursprünglich hatten die Rechtsexperten im Rathaus auch große Sorge vor Massenpetitionen, die den Ausschuss lahmlegen könnten: „Es ist zu befürchten, dass der daraus resultierende Zeit- und Verwaltungsaufwand eine zügige und geordnete Arbeit im Ausschuss oder der Bezirksvertretung gefährden würde.“