Halteverbot in der Parkzone Halteverbot sorgt für Irritationen

Gladbach · Kurz hinter der Parkzone an der Lüpertzender Straße gibt es Strafzettel.

 Das Halteverbotsschild hebt die  Parkzone auf. 

Das Halteverbotsschild hebt die Parkzone auf. 

Foto: Gabi Peters

. Für Heinz Vanflorep ist die Parkregelung an der Lüpertzender Straße eine „echte Touristen-Falle“. Dabei ist der Mönchengladbacher wie viele andere Einheimische selbst schon reingefallen. Er parkte kurz hinter der Stepgesstraße und hatte nur auf das Parkzonen-Schild geachtet, das ein Parken bis zu zwei Stunden mit Parkscheibe erlaubt. Als Vanflorep zu seinem Auto zurückkam, hatte er eine Benachrichtigung der Stadt unter seinem Scheibenwischer, und wenige Tage später kam das Knöllchen. Dabei hatte der Mönchengladbacher ordnungsgemäß eine Parkscheibe eingelegt und war auch rechtzeitig vor Ablauf der zwei Stunden zu seinem Auto zurückgekehrt. Was Heinz Vanflorep übersehen hatte: Nur wenige Meter hinter dem Parkzonen-Schild, da wo die Parkbuchten eigentlich erst beginnen, steht ein weiteres Schild „eingeschränktes Halteverbot“.

Laut Stadt soll ein „Schilderwald“ vermieden werden

„Das zweite Schild hebt das erste auf.“ Das hat Heinz Vanflorep bei seinem Anwalt bereits erfahren. Rechtlich lässt sich also nichts machen. Aber der Mönchengladbacher ist sauer: „Weshalb steht das Parkzonen-Schild an dieser Stelle, wenn gleich danach erst einmal Parken verboten ist? Warum wurde das Parkzonen-Schild nicht ein paar Meter weiter hinter der eingeschänkten Halteverbots-Zone aufgestellt?“ Die Antwort aus dem Rathaus in Kurzform: „Es steht dort, um einen Schilder-Wald zu vermeiden.“ Im Jahr 2017 hatte die Stadt im Bereich der Lüpertzender Straße zwischen Stepgesstraße und Weiherstraße, Am Kämpchen und Bleichstraße eine Parkbewirtschaftungszone eingerichtet.

Solche Zonen müssten nur am Beginn und Ende durch entsprechende Schilder gekennzeichnet werden. Stadtsprecher Dirk Rütten: „Wie eine Tempo-30-Zone gelten die damit verbundenen Regelungen nicht wie sonst bis zur nächsten Einmündung, sondern für eine zusammenhängende Zone. Daher müssen nur die Bereiche, in denen die Regelung nicht gelten soll, mit Halt- oder Parkverbot ausgeschildert werden wie etwa an der Lüpertzender Straße vor dem Geschäft an der Ecke zur Stepgesstraße. Der Vorteil: Der Schilderwald, der sonst ja üblicherweise zu Verwirrung und Kritik führt, wird deutlich ausgedünnt.“ gap