Mit Aufschrift „Maskenfreie Zone“ Illegales Banner „Maskenfreie Zone“
Mönchengladbach · Notdürftig war die Plane an einer Brücke angebracht. Eine Erlaubnis lag nicht vor.
(capf) Es hing nur wenige Tage, und war so unnötig wie gefährlich. „Maskenfreie Zone“ stand auf einem Banner, das an der Fußgängerbrücke über die Kaldenkirchener Straße angebracht wurde. Die Versalien auf der dunkelgrünen Plane waren mit gelber Sprühfarbe geschrieben, das Banner notdürftig mit Kabelbindern am Brückengeländer direkt über der Fahrbahn stadteinwärts angebracht.
Bereits Anfang April sind die meisten Corona-Beschränkungen gefallen. So ist die Mund-Nasen-Bedeckung in weiten Teilen (Ausnahmen sind unter anderem Krankenhäuser und ÖPNV) keine Pflicht mehr, wird aber weiter von vielen aus Solidarität und zum Selbstschutz getragen. Ob der Schriftzug auf dem Banner also ein Versprechen sein soll, dass man auf dem Weg in die Stadt nun eine „maskenfreie Zone“ betrete, oder ob hinter dem Spruch ein Wunsch oder gar ein Appell steckt, bleibt ungeklärt. Denn angemeldet war die Aktion nicht – und damit illegal. „Eine Genehmigung des Banners liegt nicht vor und wäre auch nicht erteilt worden“, teilt ein Stadtsprecher mit.
Folglich sind Hintergrund der fraglichen Botschaft und Urheber nicht bekannt. Sollte Letzterer ausgemacht werden können, erwartet ihn oder sie ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Der Grund: Das Anbringen von Bannern und Plakaten im öffentlichen Raum muss genehmigt werden. Im Falle einer Fußgängerbrücke gelten dabei aus verkehrsrechtlichen Gründen sogar Sonderregeln. Eine Genehmigung erfolge dann „nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn die Anbringung im öffentlichen Interesse liegt (Banner der Polizei, Feuerwehr oder ähnlichem)“, erklärt der Stadtsprecher weiter.
Geregelt sind Sondernutzungen solcher Art im „Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen“ (kurz: StrWG NRW). Dort nachzulesen ist zudem die Strafe, die dem oder den Unbekannten im aktuellen Fall drohen könnte: eine Geldbuße von bis zu tausend Euro. Sollte das Banner zudem eine Gefahr für Verkehrsteilnehmer werden, könnte darüber hinaus der Tatbestand des „gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr“ erfüllt sein.
Übrigens: „Nach Kenntnisnahme einer ordnungswidrigen Nutzung des öffentlichen Straßenraumes wird das Banner sofort aus dem öffentlichen Raum entfernt“, so der Stadtsprecher. Gesagt, getan. Wenige Stunden nach der Anfrage hing das illegal angebrachte Banner nicht mehr an der Fußgängerbrücke.