Brauchtum in Mönchengladbach Für Osterfeuer gelten umfangreiche Regeln

Mönchengladbach. · Brauchtumsfeuer müssen für die Allgemeinheit zugänglich sein.

Osterfeuer sind in Mönchengladbach grundsätzlich erlaubt, es müssen aber Regeln eingehalten werden.

Foto: kirchengemeinde

Das Ordnungsamt macht vor den Feiertagen noch einmal auf die Spielregeln für die bevorstehenden Osterfeuer aufmerksam. Grundsätzlich ist das Verbrennen im Freien nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz zwar verboten, davon sind Brauchtumsfeuer aber ausgenommen. Und deshalb sind Osterfeuer in der Stadt erlaubt. Sie müssen aber beim Ordnungsamt angemeldet werden. Und: Es müssen Regeln eingehalten werden.

Die Stadt teilt mit, auf was zu achten ist: Die Nachbarschaft beziehungsweise die Allgemeinheit darf durch das Feuer nicht gefährdet werden. Die Feuerstelle und die Größe des Feuers müssen den örtlichen Verhältnissen angepasst sein. Bei benachbarten Waldgebieten und Wohnhäusern ist ein Mindestabstand von 100 Metern einzuhalten. Bei allen weiteren Gebäuden gilt ein Mindestabstand von 25 Metern. Wichtig: Es muss in jedem Fall sichergestellt sein, dass Gefahren, Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch Rauch sowie ein Übergreifen des Feuers durch Ausbreitung der Flammen oder durch Funkenflug verhindert werden.

Es dürfen nur pflanzliche Reststoffe wie trockenes Astwerk oder Ähnliches angezündet werden. Zum Anzünden dürfen keine Materialien wie Benzin, Spiritus oder ähnliche Brennstoffe verwendet werden. Aus Holz und Strauchgut aufgeschichtete Osterfeuer bieten zahlreichen Tieren, zum Beispiel Vögeln, Igeln, Fledermäusen eine willkommene Deckung, Unterschlupf und Nistmöglichkeit. Werden die Feuerstapel abgebrannt, sind die Tiere gefährdet, weil sie sich dort verstecken. Um diese Gefahr zu vermeiden, sollte das Brennmaterial erst vor dem Anzünden gesammelt und aufgeschichtet werden. Bereits aufgeschichtete Osterfeuerhaufen sollten neben der Sammelstelle komplett umgeschichtet werden. So können die Tiere rechtzeitig fliehen.

Das Feuer muss bis zum
Erlöschen beaufsichtigt werden

Das Feuer ist bis zum völligen Erlöschen von mindestens einer volljährigen Person zu beaufsichtigen. Glühende Rückstände sind gegebenenfalls mit Erde abzudecken oder mit Wasser abzulöschen. Sollte das Feuerwehrpersonal die Veranstaltung nicht absichern, sind bei größeren Feuern geeignete Feuerlöscher bereitzuhalten. Auskünfte erteilt die Berufsfeuerwehr unter der Telefonnummer 02166/99890. Brauchtumsfeuer sind nur anerkannt, wenn diese der Allgemeinheit zugänglich sind und wenn sie nicht der Abfallbeseitigung dienen. Red

(RP)