Gericht Gutachten: Angeklagter (34) ist süchtig

Gladbach. · Mit einem Freund soll der 34-Jährige einen Bekannten gequält und erpresst haben.

Der Fall wird im Landgericht Mönchengladbach verhandelt.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

Am Montag gab es im Prozess um Beteiligung an einem Mordversuch, erpresserischen Menschenraubs und gefährlicher Körperverletzung auch zum dritten Angeklagten eine Einlassung. Der 30-Jährige und ein zweiter Viersener (34) müssen sich vor dem Landgericht verantworten: Laut Anklage sollen sie einen Bekannten misshandelt und versucht haben, Geld von seiner Familie zu erpressen. Später sollen sie vorgehabt haben, ihn zu töten. Der Verteidiger des 30-Jährigen sprach von einem regelmäßigen Konsum von Kokain, Heroin, Amphetaminen und Alkohol des Angeklagten.

Am Tattag habe der Mann mit dem späteren Opfer den 34-jährigen Angeklagten besucht, auf dem Weg hätten sie Jägermeister und Heroin besorgt. Man habe die mitgebrachte Flasche gemeinsam geleert und weiteren Alkohol getrunken. Der 34-Jährige habe „wegen Entzugserscheinungen unter Paranoia“ gelitten, sei dann in einen Streit mit dem späteren Geschädigten über dessen Geldschulden bei ihm geraten. Er selbst sei auch „ziemlich aggressiv geworden“, da das Opfer sehr laut geworden sei. Der 34-Jährige habe gesagt: „Wir könnten uns Stoff besorgen, wenn er seine Schulden bezahlen würde.“

Man habe daraufhin versucht, den Mann dazu zu bringen, seine Verwandten anzurufen, um Geld von ihnen zu erhalten, und ihn geschnitten. Um sich Respekt zu verschaffen, hätten sie über die Tötung des Mannes gesprochen. Irgendwann sei er müde geworden und habe sich schlafen gelegt, sei schließlich irgendwann von der Polizei geweckt worden.

Laut einer forensischen Psychiaterin passen die Aussagen des Angeklagten nicht zu den Befunden des Urintests und dem toxikologischen Gutachten. Darin hatte man Amphetamine und Cannabis nachgewiesen, der von ihm beschriebene Heroin- und Kokainkonsum sei nicht belegbar. Daher gebe es keine Hinweise auf eine aufgehobene Steuerungsfähigkeit. Die Sachverständige bescheinigte dem 34-jährigen Viersener eine Abhängigkeit von mehreren Substanzen und erklärte, dass sein ganzes Leben auf den Drogenkonsum ausgerichtet sei. Die Kombination von Berauschung durch Alkohol und der möglichen gleichzeitigen Angst vor Entzugserscheinungen könne zu einer eingeschränkten Steuerungsfähigkeit führen. Die Kammer gab zu bedenken, dass die Angst vor dem Entzug nicht plausibel sei, da der Angeklagte ja durch seine Teilnahme an einem Methadon-Programm am Morgen nach der Tat seine übliche Dosis erhalten hätte. Ein Urteil wird für den 25. Oktober erwartet.