Verwaltung soll prüfen Mehr Grillzonen für Mönchengladbach?

Mönchengladbach · In der Stadt gibt es drei Bereiche, in denen das öffentliche Grillen erlaubt ist. Die Verwaltung soll nun prüfen, ob weitere eingerichtet werden können.

Im Freizeitpark Dahl gibt es bereits mehrere Grillplätze.

Foto: Carsten Pfarr

(capf) Obwohl sie im vergangenen Jahr über lange Zeit aus Brandschutzgründen nicht genutzt werden durften, soll die Stadt die Einrichtung weiterer Grillzonen prüfen. Das geht auf einen Ratsbeschluss zurück, der mit Stimmenmehrheit getroffen wurde. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, zu prüfen, ob die Grillzone in Rheindhalen attraktiver gestaltet werden kann.

Der beschlossene Antrag kommt in dieser Form von der Ampel (SPD, FDP und Grüne). Vorangegangen war ein Antrag der Linken, die die Verwaltung beauftragen wollte, in öffentlichen Parks Flächen zum Grillen zu schaffen – insbesondere im Gladbacher Innenstadtgebiet durch Grillzonen am Geropark und im Bunten Garten. Im Antrag erklärt die Fraktion, dass der Zulauf des Stadtwalds maßgeblich auch mit den Grillzonen zusammenhänge. In der Folge gebe es Probleme beim Parken und überfüllte Abfallbehälter. Auch werde abseits der ausgewiesenen Grillplätze gegrillt. Um dies zu entzerren, sollten wohnortnahe Grillzonen geschaffen werden.

Wegen der Trockenperiode waren die Grillzonen in der Stadt im Sommer 2022 über mehrere Wochen gesperrt. Trotzdem wurden Gruppen „erwischt“, wie sie sich über das Verbot hinwegsetzten. Auch die Linke weist im Antrag darauf hin, dass die Zonen in Zukunft wieder gesperrt werden müssten.

Weiter sei das Grillen in Zeiten von Klimawandel und langen Dürreperioden „grundsätzlich auch kritisch zu sehen“. Gleichzeitig handele es sich um eine „gesellschaftliche Tradition“, die nicht nur denen ermöglicht werden sollte, die über einen eigenen Garten verfügen.

In Mönchengladbach gibt es bisher drei öffentliche Grillbereiche: im Stadtwald Rheydt sowie an den Freizeitanlagen Dahl und Rheindahlen. Sollten weitere geschaffen werden, müssen sie baulich so angelegt sein, dass Brände vermieden werden. Auch sollten ausreichend Abfalleimer in der Nähe sein, damit der anfallende Müll entsorgt werden kann.

Ob, wo und in welcher Form neue Grillzonen entstehen können, gilt es nun von der Verwaltung zu prüfen.

(capf)