Kommunalwahl 2020 in Mönchengladbach OB-Kandidaten brauchen noch 198 Unterstützer

Mönchengladbach. · Die Hürden für Einzelkandidaten wurden wegen der Corona-Pandemie gesenkt.

Politiker für diesen Ratssaal werden am 13. September gewählt.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

(agr) Wer bei der Kommunalwahl am 13. September kandidieren will, hat es etwas einfacher als beim Urnengang vor sechs Jahren. Weil das Land im Zuge der Corona-Pandemie das Kommunalwahlgesetz für dieses Jahr geändert hat, sind die Hürden etwas niedriger, wenn man sich als Kandidat aufstellen lassen möchte, dabei aber keiner etablierten Partei angehört (die brauchen keine Unterschriften zu sammeln). Konkret betrifft dies zum einen die Frist zur Abgabe der Wahlvorschläge. Bisher galt der 59. Tag vor der Wahl, 18 Uhr, als letzte Frist. Das wäre der 16. Juli gewesen. Bürger haben jetzt allerdings bis zum 27. Juli (dem 48. Tag vor der Wahl) um 18 Uhr Zeit, ihre Wahlvorschläge einzureichen. Das geht aus der Bekanntmachung im Amtsblatt hervor. Einzelbewerber oder kleine Parteien, die noch nicht im Rat oder in einem Parlament vertreten sind, müssen dazu Unterschriften von Unterstützern vorlegen. Auch diese Zahlen wurden gesenkt.

Wer sich selbst etwa für einen guten Oberbürgermeister hält und zur Wahl stellen möchte, muss jetzt noch die Unterschriften von 198 Wahlberechtigten sammeln. Bei der letzten Kommunalwahl waren dies noch 330 Unterzeichner gewesen. Kleinere Parteien, die noch nicht im Rat oder in einem Parlament vertreten sind, müssen für ihre Reservelisten für die Wahl des Stadtrates jetzt noch von 60 Unterstützern Unterschriften sammeln statt wie bisher von 100. Auch die Grenze für Wahlvorschläge für einen Kommunalwahlbezirk wurde auf 60 Prozent der bisherigen Regel gesenkt. Demnach werden jetzt noch die Unterschriften von sechs Wahlberechtigten aus dem Wahlbezirk benötigt, nicht mehr von zehn.

Für die Wahl der Bezirksvertretungen mussten vor sechs Jahren noch 50 Unterstützer aus dem Wahlbezirk die Listenwahlvorschläge unterzeichnen. Auch das sind jetzt deutlich weniger. Neu ist allerdings, dass die Mindestzahl in den jeweiligen Stadtbezirken unterschiedlich ist. Im Süden und Norden werden jeweils 30 Unterstützer benötigt, im Osten sind es hingegen nur 29 und im Westen nur noch 22.