Einkaufen in Mönchengladbach Turmfest in Rheydt trotz Corona?

Mönchengladbach · Zum Turmfest in Rheydt sollen Geschäfte öffnen dürfen – wenn es denn stattfinden kann.

Ein Bild von 2019, als beim Turmfest in Rheydt noch niemand etwas von Corona ahnte.

Foto: Markus Rick/MGMG/Markus Rick (rick)

In Mönchengladbach könnte es schon bald einen verkaufsoffenen Sonntag geben. Das klingt wie eine Geschichte aus grauen Corona-Vorzeiten, ist aber am Mittwoch Thema im Stadtrat. Dann nämlich wird über den Antrag des Citymanagements in Rheydt entschieden, zum Tag des geplanten Turmfestes am 26. Juni die Geschäfte in der Rheydter Innenstadt öffnen zu dürfen. Voraussetzung dafür ist nach Rechtslage eine Veranstaltung, die entsprechend viele Besucher anzieht und deshalb der Hauptanlass sein muss gegenüber den Ladenöffnungen. Und das ist der Knackpunkt: Eine Veranstaltung zu Corona-Zeiten nur fünf Wochen nach noch geltender nächtlicher Ausgangssperre und verkaufsoffener Sonntag nur wenige Wochen nach Click&Meet-Auflagen zum Shoppen? Die Marketinggesellschaft MGMG hat konkrete Pläne für das Turmfest.

Die Verwaltung stimmt dem Antrag des Rheydter Citymanagements einerseits zu und sieht die Voraussetzungen als erfüllt an. Aber sie gibt andererseits auch selbst den Hinweis: „Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie ist nach derzeitigem Stand ungewiss, ob das Turmfest tatsächlich stattfinden kann. Für den Fall, dass das Turmfest nicht stattfindet, ist auch die Freigabe des verkaufsoffenen Sonntags gegenstandslos.“ Sprich: Die Zustimmung ist erstmal vorsorglich.

IHK stimmt zu und Verdi stellt
sich erwartungsgemäß dagegen

Der Handelsverband und die IHK stimmen dem Antrag zu, ebenso erwartungsgemäß wie die Stellungnahme der Gewerkschaft Verdi. Die nämlich lehnt die geplante Sonntagsöffnung einerseits grundsätzlich ab – mit Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das die Öffnung zur Blaulichtmeile 2019 in Mönchengladbach in einem Grundsatzurteil scharf gerügt hatte. Und andererseits kritisiert die Gewerkschaft auch die Abschätzung der Besucherzahlen. Es sei nicht erkennbar, ob mit der Schätzung 60 000 Besucher einer oder beide Tage insgesamt gemeint seien, und überdies erscheint der Gewerkschaft „die Annahme, allein 1500 Kunden würden von dem verkaufsoffenen Sonntag Gebrauch machen, deutlich zu niedrig“. Maßgeblich ist die Entscheidung des Stadtrates, gegen die Verdi dann wiederum gerichtlich vorgehen könnte – und dies in den vergangenen Jahren nach dem Grundsatzurteil zur Blaulichtmeile auch oft getan hat.

Für das erste Halbjahr ist dieser Antrag für einen verkaufsoffenen Sonntag der einzige. Für das zweite Halbjahr allerdings lägen der Verwaltung weitere Anträge auf Verkaufsöffnungen an Sonntagen vor.