Zivilprozess vor dem Landgericht Gericht spricht einem Ex-Borussen Geld zu
Mönchengladbach. · Àlvaro Dominguez fordert von ehemaliger Partnerin 17 500 Euro zurück.
Der Ex-Borussen-Spieler Àlvaro Dominguez (30) hat einen Zivilprozess vor dem Landgericht gegen seine Ex-Freundin gewonnen. Die Richterin gab seiner Klage in vollem Umfang statt und verurteilte die Beklagte, insgesamt 17 500 Euro zuzüglich Zinsen an den Kläger zu zahlen.
Das Gericht ging von folgendem Sachverhalt aus: Beide Parteien waren von Februar 2017 bis April 2018 ein Paar und lebten zuletzt gemeinsam in Madrid. Anlässlich der Trennung habe die Beklagte den Kläger mehrfach um Geld gebeten, um den Neustart in Deutschland zu bewerkstelligen. Nachdem der Kläger der Beklagten Anfang Mai 2018 bereits 13 000 Euro überwiesen habe, habe er wenige Tage später nochmals weitere 4500 Euro in bar an die Beklagte übergeben. Àlvaro Dominguez hatte vor Gericht ausgesagt, dass zwischen beiden Parteien vereinbart worden sei, dass seine Ex-Freundin ihm im Gegenzug für die Zahlung der 17 500 Euro ihre gebrauchte roségoldene Rolex Daytona Uhr gebe. Zudem sei vereinbart worden, dass die Frau die restlichen 4500 Euro erst bei Übergabe der Uhr erhalten sollte.
Einige Tage nach der Überweisung des ersten Geldbetrags habe die Beklagte jedoch erklärt, dass sie das Umzugsunternehmen bar bezahlen müsse, das restliche Geld daher sofort benötige. Vor Gericht hatte die Beklagte behauptet, Dominguez habe ihr 20 000 Euro als Geschenk versprochen, und erst vor der Zahlung der zweiten Teilsumme die Übergabe der Uhr als Bedingung dafür ausgelobt. Die Uhr wurde von der Beklagten nie übergeben, daher verlangte der Ex-Borusse nun sein Geld zurück.
Darstellung der Beklagten
sei lebensfremd
Das Gericht folgte nach der Verhandlung im September, bei der beide Parteien ihre Sicht äußerten, dem Kläger und verurteilte die 31-Jährige: Bereits nach ihrer eigenen Darstellung sei die zweite Rate in Höhe von 4500 Euro nur unter der Bedingung der Übergabe der Uhr gezahlt worden. Daher müsse die Beklagte auch die weiteren 13 000 Euro zurückzahlen. Die vom Kläger geschilderten Abläufe seien laut der Richterin „in sich schlüssig, lebensnah und – gemessen an der seit den Geschehnissen verstrichenen Zeit – detailliert“. Die Darstellung der Beklagten sei dagegen lebensfremd und wenig plausibel gewesen. Neben der Rückzahlung der 17 500 Euro muss die Beklagte auch die Kosten des Rechtsstreits tragen. Die Frau kann Rechtsmittel einlegen.