Mordprozess zum dritten Mal
Das Verfahren um die gewaltige Gasexplosion 2008 wird erneut aufgerollt. Ein Familienvater (45) starb damals.
Der Mordprozess um die gewaltige Gasexplosion im März 2008 am Siepensteg in Hermges muss neu aufgerollt werden. Zum dritten Mal. Damals starb ein Familienvater (45), 15 Menschen wurden zum Teil schwer verletzt. Auslöser für das neue Verfahren ist wieder eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Gladbachs Gerichtssprecher Joachim Banke reagierte am Freitag überrascht: "Wir verstehen die Entscheidung nicht so richtig."
Fakt ist aber, dass der Verteidiger des beschuldigten Sascha H., Michael Rost, mit seiner Revision erneut erfolgreich war. Vom kommenden Mittwoch an müssen die Richter am Düsseldorfer Landgericht über den spektakulären Fall befinden. Banke: "Dass das in Düsseldorf passiert, ist nicht ungewöhnlich."
Zweimal war der seinerzeit 23-Jährige wegen Mordes in Gladbach zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Zweimal hielt das Urteil vor dem Karlsruher BGH nicht stand.
Aus Liebeskummer soll der während der Prozesse weinerlich erscheinende H. den Gashahn aufgedreht haben. Seine Essener Freundin G. hatte in der Nacht zuvor mit ihm Schluss gemacht. Sie wurde wie H. schwer verletzt, erlitt u.a. schwerste Verbrennungen im Gesicht.
Kurz vor der Detonation war die junge Frau in der Erdgeschoss-Wohnung von H. erschienen, um persönliche Dinge abzuholen. Als sie sich eine Zigarette anzündete, kam es zu dem Riesenknall, der das Haus einstürzen ließ. Nachbarhäuser wurden schwer beschädigt.
H. hat immer wieder erklärt, er habe sich selbst töten wollen und nicht mehr daran gedacht, das Gas auslief. Bei den Gladbacher Prozessen wurden H. Unterlassung bzw. Vorsatz zum Mord vorgehalten. Er hätte den Gashahn ja zudrehen und so eine Katastrophe verhindern können. Das BGH wiederum gab zu bedenken, dass die Umstände, die gegen einen Mord sprechen, nicht ausreichend beachtet worden seien. Nun läuft das komplexe Verfahren offenbar darauf hinaus, dass H. fahrlässig gehandelt habe und das Ganze möglicherweise ein Unglück war.
Vor der Explosion soll Sascha H. zu der Ex-Freundin gesagt haben: "Wenn ich dich nicht haben kann, soll dich auch sonst keiner haben." Die Bundesrichter halten dem Landgericht im jüngsten Aufhebungsbeschluss vor, nicht hinreichend den Umstand gewürdigt zu haben, dass der Angeklagte die Wohnungstür mit Tüchern abgedichtet habe. Außerdem habe er einen Käfig mit einem Chinchilla aus der Wohnung in den Flur gestellt. Beides könnte gegen einen Mordplan (und für einen Selbstmordversuch Hs.) sprechen.
Vier Verhandlungen sind vorgesehen.