Mutmaßlich misshandelte Frau heiratet Salafisten
Weil die Zeugin die Aussage verweigern kann, wird ein Schuldspruch unwahrscheinlicher.
Die Beweise für die Anklage gegen den angeblichen IS-Terroristen Ugur S. aus Mönchengladbach, der nach der Rückkehr aus Syrien eine nach islamischem Recht angetraute Frau und deren elfjährigen Sohn zudem massiv misshandelt haben soll, bröckeln allmählich weg. Vor dem Landgericht hatte sich der 31-Jährige zu Prozessbeginn nicht zu den Vorwürfen geäußert. Und nun hat er jene Frau, die ihn einst wegen brutalen Übergriffen angezeigt hatte, vorgestern in der Untersuchungshaft geheiratet. Sie und ihr Sohn durften daher die Aussage gegen den 31-Jährigen verweigern. Ob es jetzt noch zum Schuldspruch gegen den angeblichen Islamisten aus dem Umfeld des Salafisten-Predigers Sven Lau kommt, gilt als zweifelhaft.
Sie wolle zu ihrem Eheversprechen stehen, hatte die Frau Mitte 2015 klar gemacht, obwohl sie fünf Wochen vorher samt Sohn vor dem Angeklagten in ein Frauenhaus geflüchtet war. Besucht hat sie ihren Bräutigam seitdem nicht in der U-Haft, ihm nur einen Brief geschrieben.
Laut Anklage soll der 31-Jährige sie und ihren Sohn vielfach übel misshandelt haben, indem er ein Palästinenser-Tuch zur Peitsche zusammengedreht und den Jungen durch Hiebe damit frühmorgens aus dem Bett geprügelt habe. In der Anklage ist auch die Rede von Schlägen und Tritten gegen Frau und Kind sowie davon, dass der Angeklagte sie gedemütigt und angespuckt habe. Der Frau soll er gedroht haben, wenn sie ihn verlasse, würde er bei einer Schwangerschaft das „Kind aus ihrem Bauch herausschneiden“. Ob das so war, wird jetzt aber niemand erfahren.
Unter Berufung auf ihre Verlobung mit dem Angeklagten hatte die Frau am Mittwoch im Zeugenstand jede Aussage gegen ihn verweigert. Am Donnerstagfrüh hat sie den 31-Jährigen in der U-Haft geheiratet. Ihr Sohn, der für jenen Tag als Zeuge geladen war, durfte im Prozess dann ebenfalls die Aussage verweigern.
Ein Schuldspruch gegen den 31-jährigen Angeklagten wegen Vorbereitung von schweren, staatsgefährdenden Gewalttaten, indem er als Kämpfer des Islamischen Staates zur Tötung von syrischen Regierungssoldaten bereit gewesen sein soll, gilt ebenfalls als zweifelhaft. Eine Schusswunde, die er im Kampfeinsatz erlitten und die ihn Mitte 2014 zur Rückkehr aus Syrien an den Niederrhein gezwungen haben soll, entpuppte sich nach medizinischer Untersuchung als Folge eines aufgekratzten Abszesses.
Am kommenden Mittwoch, wird der Prozess fortgesetzt.