Auch eine Schwester der Mutter, die als Fahrerin fungiert hatte, stand vor Gericht. Tochter und Tante waren im April 2011 bei einer Fahrt aus den Niederlanden in Gladbach mit 588 Gramm Heroin geschnappt worden.
Der Bundesgerichtshof hatte die Urteile gegen Mutter und Tochter teilweise aufgehoben, deshalb musste eine andere Kammer des Landgerichts nun noch mal über den Fall befinden. Den Bundesrichtern ging es nicht um die Schuldfrage, nur um die Bewertung der Taten. Beim neuen Urteil kamen die Frauen besser davon. Sie müssen nun jeweils für fünf Jahre und drei Monate hinter Gitter. ahl