OB Reiners will 8400 Euro Pension

Der Oberbürgermeister rechnet unter anderem seine Zeit als CDU-Fraktionsgeschäftsführer und sein Studium an.

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Mittwoch beschäftigt sich der Rat in nicht öffentlicher Sitzung mit den Pensionsansprüchen von Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners. Dem stehen, sollte er 2020 nicht noch einmal antreten oder nicht wiedergewählt werden, 35 Prozent seines letzten Grundgehalts zu. Er bekommt dann bis an sein Lebensende 4000 Euro pro Monat. Jetzt bittet der Oberbürgermeister den Rat, diese Summe mehr als zu verdoppeln.

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Reiners lässt sich seine Zeit als Fraktionsgeschäftsführer der CDU, genau 15 Jahre und 311 Tage, für seine Pension anrechnen. Das ist im Beamtenversorgungsgesetz des Landes ausdrücklich für Arbeitnehmer, die hauptberuflich in Fraktionen arbeiten, so vorgesehen — muss allerdings eigens vom Rat beschlossen werden. Das Gleiche gilt für sein Lehramtsstudium, für das er laut Gesetz höchstens 855 Tage ansetzen darf.

Für Stirnrunzeln bei Teilen des Rates sorgt indes der dritte Punkt. In der von Reiners eingereichten und von seinem Stellvertreter Bernd Kuckels unterschriebenen Vorlage heißt es wörtlich: „Die während seiner hauptberuflichen Tätigkeit als Redakteur erworbenen Fachkenntnisse sind für die Wahrnehmung des Amtes des Oberbürgermeisters förderlich.“ Angerechnet werden dafür allerdings laut Gesetz nur vier Jahre.

Alles zusammen genommen werden, falls der Rat zustimmt, Reiners gut 22 weitere Berufsjahre für seine Pension angerechnet. Jedes dieser Jahre sorgt für einen Zuschlag von 1,91 weiteren Prozent vom letzten Grundgehalt angerechnet. Damit käme Reiners statt auf 35 Prozent auf die Höchstgrenze von 71,75 Prozent. Und aus gut 4000 Euro Pension werden dank des Ratsentscheids knapp 8400 Euro.

Das Rechtsamt hat das Ansinnen von Reiners gründlich geprüft und jede Menge Beispiele aus anderen Städten gesammelt. Das Ergebnis ist eindeutig: Der Antrag ist rechtens; der Rat hat den Ermessensspielraum, das genau so zu beschließen. Die Redakteurstätigkeit ist nicht gerade ein klassischer Fall für eine Anrechnung von Dienstjahren. Gerichte haben Bürgermeistern das Recht auf mehr Pension allerdings schon in deutlich abstruseren Fällen zugesprochen. Egal, welche frühere Tätigkeit geprüft worden ist: Fast immer hat vor Gericht der Bürgermeister gesiegt.

Klagen wird im Falle Reiners niemand. Mindestens CDU und SPD werden der Vorlage am kommenden Mittwoch im Rat wohl zustimmen — wenn auch in unterschiedlichen Abstufungen von gleichgültig über stirnrunzelnd bis zu leichten Bauchschmerzen.

Manche wundern sich, dass unter dem Punkt „Finanzwirksamkeit“, der bei jedem behandelten Punkt im Rat ausgewiesen wird, lapidar steht: „keine aktuelle Finanzwirksamkeit“. Das ist sachlich zwar richtig. Tatsächlich sind die Auswirkungen langfristig durchaus beträchtlich.

Auch in den eigenen Reihen moniert mancher, es wäre wohltuend, wenn die Verwaltung mit dem Oberbürgermeister an der Spitze in allen Fragen derart detailliert recherchieren und arbeiten würde wie in der Pensionsfrage.