Polizist bleibt in U-Haft

Raub: Freilassung abgelehnt. Sparkasse verschenkt Belohnung.

Mönchengladbach/Rheydt. Wegen "familiärer Bindungen" sei es schon ratsam, den 53 Jahre alten Rheydter Polizeibeamten aus der Untersuchungshaft zu entlassen, bat der Anwalt des beschuldigten Bankräubers. Doch der Ermittlungsrichter lehnte das Ersuchen jetzt mehr oder minder energisch ab, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft der WZ.

Folglich bleibt der Polizeioberkommissar, der in der vergangenen Woche die Sparkassen-Filiale in Hardterbroich (Grevenbroicher Straße) überfiel und rund 10000 Euro erbeutete, weiterhin in U-Haft.

Gladbacher Kollegen ermitteln gegen den suspendierten Familienvater. Dies sei ohne weiteres vertretbar, weil die Gladbacher Polizeibehörde groß genug sei, meint Oberstaatsanwalt Lothar Gathen. Dem Mann, der in der Verkehrsinspektion als Unfallsachbearbeiter tätig war, wird schwere räuberische Erpressung vorgeworfen. Das Strafmaß beträgt zwischen fünf und sieben Jahren.

Schulden sollen den Rheydter Beamten - er ist Vater eines 14 Jahre alten Sohnes - getrieben haben, die Bank zu überfallen. Den Coup auf die kleine Zweigstelle verübte er im Urlaub und mit einem von ihm vorher gestohlenen Trekkingrad der Polizei. Bevor ihm die Kassiererin die Beute aushändigte, soll der Rheydter die 47-Jährige mit einer Waffe massiv bedroht haben.

Der geständige Beamte scheint ein Waffennarr zu sein. Neben einem Teil der Beute und der Tatbekleidung entdeckten Polizisten eines Sondereinsatzkommandos in seiner Wohnung acht Schusswaffen, darunter ein Luftgewehr. Für keine dieser Waffen besitzt der 53-Jährige einen Waffenschein.

Und was geschieht mit den 5000 Euro, die die geschädigte Sparkasse als Belohnung zur Verfügung stellte? Das Geldhaus wird die Summe behalten können, weil die erfolgreichen Beamten eine Belohnung dieser Art nicht annehmen dürfen.

Sparkassenchef Horst Wateler sagte: "Wir werden die Summe einer gemeinnützigen Einrichtung zur Verfügung stellen." Das gehe durchaus in Richtung eines Polizei-Vereins - "wenn das denn gewünscht ist."